ERG003 - Ergänzungssatzung für den Ortsteil Vieselbach, Brückenstraße

Geltungsbereich: ERG003 Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Stadtplanungsamt

Satzung der Stadt Erfurt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 BauGB zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil - Ergänzungssatzung Ortschaft Vieselbach, Brückenstraße

Status: rechtskräftig seit 08.06.2001

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