BUE219 „Übern Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche Einrichtung“

Bebauungsplan

Geltungsbereich: BUE219 „Übern Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche Einrichtung“ Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status:
Der Bebauungsplan ist seit 17.03.1994 rechtsverbindlich.
Die 1. vereinfachte Änderung trat 17.04.1998 in Kraft.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich in Aufstellung.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planziele angestrebt:

  • Sicherung der Entwicklungsfähigkeit der wohnort- und somit der verbrauchernahen Versorgung in Urbich sowie in den benachbarten Ortsteilen Dittelstedt, Büßleben und Niedernissa
  • Ausschluss der Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten und sonstigen zentrenrelevanten Kernsortimenten im bestehenden Bebauungsplan BUE219 "Übern Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche Einrichtung"
  • Herstellung des Baurechts eines Einzelhandelsbetriebes mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten über einen gesonderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan
  • Beschränkung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten in einem gesonderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf solche Betriebe, die der Nah- und/ oder Gebietsversorgung dienen und die keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche haben
  • Bewertung des Vorliegens dieser Anforderungen nach dem "Grundsatz 1: Steuerung von Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten" gemäß Seite 133-137 des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2017 der Landeshauptstadt Erfurt

 

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.

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Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr beziehen
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

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