KRV766 "Wohnquartier am Ostpark"

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Geltungsbereich: KRV766 Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt. Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Status:  Die Planung befindet sich in Aufstellung.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine geordnete städtebauliche Nachnutzung der Brachfläche zur Errichtung von Geschoßwohnungsbau auf Basis des Integrierten städtebaulichen Rahmenkonzepts Äußere Oststadt
  • Sicherung der städtebaulichen und verkehrlichen Verknüpfung mit den angrenzenden Quartieren in der Inneren und Äußeren Oststadt.
  • Als Nutzungsart des Plangebiets soll ein Allgemeines Wohngebiet (gemäß § 4 BauNVO) mit den allgemein zulässigen Nutzungen festgesetzt werden. In bestimmten Teilen des Gebiets sollen Wohngebäude mit Nutzungsunterlagerung im Erdgeschoss durch Läden, Kita, soziale und kulturelle Einrichtungen, Büros und einen nicht großflächigen Lebensmittelmarkt entstehen. 
  • Konfliktbewältigung hinsichtlich des Immissions-, Klima-, Boden- und Naturschutzes
  • Sicherstellung der architektonisch-gestalterischen Qualität der Gebäude
  • Sicherung einer öffentlichen Grünfläche zur Naherholung mit klimatischer Funktion
  • qualitätsvolle Gestaltung und Begrünung der öffentlichen und privaten Freiflächen, der öffentlichen Straßenräume sowie Platzflächen einschließlich Maßnahmen zur Klimaanpassung
  • Definition der Verkehrserschließung und Verknüpfung mit dem vorhandenen und geplanten Straßennetz
  • Einordnung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen bzw. in einer Quartiersgarage sowie Integration eines quartiersbezogenen Mobilitätskonzepts. 

Mit dem Bebauungsplan sollen die Erhaltungs- und Sanierungsziele der Sanierungssatzung KRV421 "Äußere Oststadt" gebietsbezogen konkretisiert werden.

Diese Planung befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

Zum Stadtplan

Bauinformationsbüro