KRV690 "Geschwister-Scholl-Straße/Iderhoffstraße"
Bebauungsplan
Status: Die Planung befindet sich in Aufstellung.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Umsetzung der geänderten Sanierungsziele auf Grundlage des Integrierten städtebaulichen Rahmenkonzepts Äußere Oststadt
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung verdichteter, gemischt genutzter Baustrukturen mit z. T. Geschosswohnungsbau
- Orientierung des Bebauungskonzepts bezüglich Struktur und Geschossigkeit an den städtebaulichen Vorgaben des Rahmenkonzepts sowie an den städtebaulich-architektonischen Maßgaben der angrenzenden Inneren Oststadt
- Errichtung von mehrgeschossigen Baustrukturen, insbesondere mit Ausbildung städtebaulich wirksamer Raumkanten straßenbegleitend entlang der Erschließungsstraßen
- Begrenzung der Geschossigkeit der Wohnbebauung auf maximal 4 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss unter Berücksichtigung und Integration der zu erhaltenden Gebäude
- städtebauliche Integration einzelner denkmalgeschützter Bestandsgebäude, erhaltenswerter, ortsbildprägender Baustrukturen sowie einzelner bestehender Gewerbebetriebe
- Festsetzung neuer Erschließungsstraßen innerhalb des Quartiers mit Anbindung an das vorhandene Straßennetz, in Nord-Süd-Richtung: als Hauptachse in Verlängerung der Straße Am Alten Nordhäuser Bahnhof (optionale Stadtbahntrasse) sowie östlich des Flurstücks 7/8 (Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 44)
- wohnnutzungsverträgliche Unterbringung des ruhenden Verkehrs der Neubauvorhaben vorrangig in Tiefgaragen, Ausschluss ebenerdiger separater Garagen
- Schaffung qualitätvoller öffentlicher und privater Grün- und Freiflächen
- Konfliktbewältigung hinsichtlich des Immissionsschutzes
- Ausschluss von Vergnügungsstätten
- Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, die über die Größenordnung des Anlagentyps des Erfurter Ladens mit je maximal 200 m² Verkaufsfläche hinausgehen, mit der Ausnahme der Prüfung eines Standortes zur Einordnung eines Alternativstandortes bei Verlagerung eines vorhandenen Einzelhandelsbetriebes
- Ausschluss von die Wohnqualität mindernden und störenden Nutzungen im Blockinnenbereich
- Prüfung des Bedarfs und der Einordnung von Anlagen der sozialen Infrastruktur
Diese Planung befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier keine weiteren Informationen gegeben werden können.