KRV690 "Geschwister-Scholl-Straße/Iderhoffstraße"

Bebauungsplan

Geltungsbereich: KRV690 "Geschwister-Scholl-Straße/Iderhoffstraße" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Status:  Die Planung befindet sich in Aufstellung.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Umsetzung der geänderten Sanierungsziele auf Grundlage des Integrierten städtebaulichen Rahmenkonzepts Äußere Oststadt
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung verdichteter, gemischt genutzter Baustrukturen mit z. T. Geschosswohnungsbau
  • Orientierung des Bebauungskonzepts bezüglich Struktur und Geschossigkeit an den städtebaulichen Vorgaben des Rahmenkonzepts sowie an den städtebaulich-architektonischen Maßgaben der angrenzenden Inneren Oststadt
  • Errichtung von mehrgeschossigen Baustrukturen, insbesondere mit Ausbildung städtebaulich wirksamer Raumkanten straßenbegleitend entlang der Erschließungsstraßen
  • Begrenzung der Geschossigkeit der Wohnbebauung auf maximal 4 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss unter Berücksichtigung und Integration der zu erhaltenden Gebäude
  • städtebauliche Integration einzelner denkmalgeschützter Bestandsgebäude, erhaltenswerter, ortsbildprägender Baustrukturen sowie einzelner bestehender Gewerbebetriebe
  • Festsetzung neuer Erschließungsstraßen innerhalb des Quartiers mit Anbindung an das vorhandene Straßennetz, in Nord-Süd-Richtung: als Hauptachse in Verlängerung der Straße Am Alten Nordhäuser Bahnhof (optionale Stadtbahntrasse) sowie östlich des Flurstücks 7/8 (Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 44)
  • wohnnutzungsverträgliche Unterbringung des ruhenden Verkehrs der Neubauvorhaben vorrangig in Tiefgaragen, Ausschluss ebenerdiger separater Garagen
  • Schaffung qualitätvoller öffentlicher und privater Grün- und Freiflächen
  • Konfliktbewältigung hinsichtlich des Immissionsschutzes
  • Ausschluss von Vergnügungsstätten
  • Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, die über die Größenordnung des Anlagentyps des Erfurter Ladens mit je maximal 200 m² Verkaufsfläche hinausgehen, mit der Ausnahme der Prüfung eines Standortes zur Einordnung eines Alternativstandortes bei Verlagerung eines vorhandenen Einzelhandelsbetriebes
  • Ausschluss von die Wohnqualität mindernden und störenden Nutzungen im Blockinnenbereich
  • Prüfung des Bedarfs und der Einordnung von Anlagen der sozialen Infrastruktur


Diese Planung befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier keine weiteren Informationen gegeben werden können.

Bauinformationsbüro

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