EFN083 "Wohngebiet Ringelberg, Teilbereiche A und B"
Bebauungsplan
Status:
Der Bebauungsplan ist seit 27.03.1998 rechtsverbindlich.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes trat am 13.12.2002 in Kraft.
Weitere Informationen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes siehe unten im Downloadbereich.
Download zur 1. Änderung des Bebauungsplans EFN083 - Teilbereiche A und B
Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereit gehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr beziehen.
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.