JOV416 „Bereich östlich der Greifswalder Straße“

Bebauungsplan

Geltungsbereich: JOV416 „Bereich östlich der Greifswalder Straße“ Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status:
Der Bebauungsplan ist seit 08.02.2002 rechtsverbindlich.
Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes befindet sich in Aufstellung.

Weitere Informationen zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan siehe unten im Downloadbereich.

Mit der 1. vereinfachten Änderung werden folgende Planziele angestrebt:

  • Flächensparende Nachnutzung einer innenstadtnah gelegenen Brachfläche zum Wohnungsbau
  • Sicherung des Gewerbestandortes am Heckerstieg
  • Entwicklung eines neuen, energieeffizienten urbanen Stadtteils und attraktiven Wohngebietes mit ca. 450 bis 500 WE
  • Sicherstellung der architektonisch-gestalterischen Qualität der Gebäude durch planungsrechtliche Umsetzung eines in einem Wettbewerbsverfahren zu entwickelnden Bebauungskonzeptes für die Wohnbebauung
  • Qualitätvolle Gestaltung und Begrünung der privaten und öffentlichen Freiflächen
  • Definition der inneren Verkehrserschließung des Quartiers und Anbindung an das vorhandene Straßennetz, Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen/Garagengeschossen
  • Sicherung und Entwicklung einer Gemeinbedarfsfläche für den Bau einer Schule mit bis zu 830 Schülern
  • Entwicklung eines zentralen Versorgungsbereiches im Kreuzungsbereich Greifswalder Straße/Leipziger Straße
  • Festsetzung und Umsetzung notwendiger Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere zu Lärm, Altlasten etc.

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr beziehen.
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.

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