ILV093 "Ilversgehofener Platz/Mittelhäuser Straße"
Bebauungsplan
Status:
Der Bebauungsplan ist seit 21.03.1997 rechtsverbindlich.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist im Verfahren.
Weitere Informationen siehe unten.
1. Änderung des Bebauungsplanes ILV093
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neuordnung in Teilbereichen mit Missständen bzw. Entwicklungspotentialen
- Erhaltung des bestehenden Nebeneinanders von Gewerbe und Wohnnutzungen im Quartier
- Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten, ausgenommen der bestehenden Einzelhandelsbetriebe und von Einzelhandelsbetrieben mit bis zu 200 m² Verkaufsfläche (Erfurter Laden gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept vom 29.04.2009)
- Ausschluss von Vergnügungsstätten
- Sicherung des Bestandes an vorhandenen Einrichtungen des Gemeinbedarfes
- Aktualisierung der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen
- Sicherung von erforderlichen Durchwegungen
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können.
Downloads zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan ILV093
Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr beziehen
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.