EFS034 "Weimarische Straße, Teilgebiet 2"
Bebauungsplan
Status:
Der Bebauungsplan ist seit 24.12.1994 rechtsverbindlich.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist seit 23.03.2001 rechtsverbindlich.
Zurzeit ist die 2. Änderung des Bebauungsplanes im Verfahren.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planziele angestrebt:
- Für das SO(2) (T.E.C.) sollen Festsetzungen getroffen werden, die eine Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Altstadt gewährleisten. Nutzungsänderungen die den im Auftrag des Stadtrates in Arbeit befindlichen gutachterlichen Untersuchungen und der Entscheidung des Stadtrates vorgreifen, sollen ausgeschlossen werden.
- In den festgesetzten Gewerbegebieten sollen ausschließlich Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten nach der Erfurter Sortimentsliste zulässig sein.
- Diese Zulässigkeit soll auf alle Gewerbegebiete ausgedehnt werden
Weitere Informationen zur rechtsverbindlichen 1. Änderung befinden sich im Downloadbereich.
Download zur 1. Änderung des Bebauungsplans EFS034
Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereit gehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr beziehen
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.