ANV423 "Entwicklungsmaßnahme Nordhäuser Straße - Wohnquartier Nord"
Bebauungsplan
Status:
Der Bebauungsplan ist seit 20.09.2002 rechtsverbindliche.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich in Aufstellung.
Weitere Informationen zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan siehe unten im Downloadbereich.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planziele angestrebt:
- Änderung des Mischgebietes MI4 in eine Gemeinbedarfsfläche – Schule und ein eingeschränktes Gewerbegebiet
- Regelung von Art und Maß der baulichen Nutzung
- Untersuchung und Sicherung möglicher betroffener Umweltbelange, z. B. Lärm- und Artenschutz
- Sicherung der bestehenden Nutzungen und Regelung der Einzelhandelsnutzung
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier keine weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden können.
Downloads zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan ANV423
Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr beziehen
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.