ALT672 "Johannesufer"

Bebauungsplan

Geltungsbereich: ALT672 "Johannesufer" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status: Die Planung befindet sich in Aufstellung

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt, die der gebietsbezogenen Konkretisierung der Sanierungsziele dienen:

  • Sicherung einer geordneten und standortverträglichen städtebaulichen Entwicklung durch Definition von Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Sicherung und Abgrenzung des Grünraums des Flutgrabens unter Berücksichtigung einer öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung sowie der historischen Mauerreste der ehemaligen Stadtmauer am Johannesufer
  • Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, die über die Größenordnung des Anlagentyps des Erfurter Ladens mit maximal 200 m² Verkaufsfläche hinausgehen
  • Ausschluss von Wohnnutzungen im Erdgeschossbereich am Juri-Gagarin-Ring
  • Festsetzung einer Bauflucht entlang des Juri-Gagarin-Rings und der Wallstraße
  • Festsetzung der rückwärtigen Bauflucht zum Flutgraben, die die Bestandsbebauung Johannesufer 1-4 nicht überschreitet und eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung entlang des Flutgrabens ermöglicht
  • Festsetzung der GRZ auf maximal 0,6 und Sicherung eines ausreichenden Anteils wohnnaher Freiflächen
  • Begrünungsvorgaben für die Freiflächengestaltung
  • Ausschluss oberirdischer Stellplätze
  • Sicherung des Lärmschutzes

Diese Planung befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier noch keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

Hinweis:
Der Geltungsbereich wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT681 teilweise überplant.

Bauinformationsbüro

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