ALT672 "Johannesufer"
Bebauungsplan
Status: Die Planung befindet sich in Aufstellung
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt, die der gebietsbezogenen Konkretisierung der Sanierungsziele dienen:
- Sicherung einer geordneten und standortverträglichen städtebaulichen Entwicklung durch Definition von Art und Maß der baulichen Nutzung
- Sicherung und Abgrenzung des Grünraums des Flutgrabens unter Berücksichtigung einer öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung sowie der historischen Mauerreste der ehemaligen Stadtmauer am Johannesufer
- Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, die über die Größenordnung des Anlagentyps des Erfurter Ladens mit maximal 200 m² Verkaufsfläche hinausgehen
- Ausschluss von Wohnnutzungen im Erdgeschossbereich am Juri-Gagarin-Ring
- Festsetzung einer Bauflucht entlang des Juri-Gagarin-Rings und der Wallstraße
- Festsetzung der rückwärtigen Bauflucht zum Flutgraben, die die Bestandsbebauung Johannesufer 1-4 nicht überschreitet und eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung entlang des Flutgrabens ermöglicht
- Festsetzung der GRZ auf maximal 0,6 und Sicherung eines ausreichenden Anteils wohnnaher Freiflächen
- Begrünungsvorgaben für die Freiflächengestaltung
- Ausschluss oberirdischer Stellplätze
- Sicherung des Lärmschutzes
Diese Planung befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier noch keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können.
Hinweis:
Der Geltungsbereich wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT681 teilweise überplant.