EFM112 "Petersberg"

Bebauungsplan

Geltungsbereich: EFM112 "Petersberg" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status: Die Planung befindet sich in Aufstellung.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planziele angestrebt:

  • Sicherung einer dem Denkmalwert der Anlage adäquaten Nutzung (Kultur, Bildung, Beherbergung, Gastronomie, Erholung u. ä.)
  • Fixierung von Möglichkeiten und Grenzen einer Bebauung
  • Offenhaltung bzw. Wiederherstellung der optischen Wirksamkeit der Anlage im Stadtraum
  • Gewährleistung der direkten Erlebbarkeit durch eine allseitige Zugänglichkeit

Diese Planung befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

Hinweis:
Der Geltungsbereich wird durch die rechtsverbindlichen Bebauungspläne ALT419 "Bundesarbeitsgericht am Petersberg" und EFM150vk "Tiefgarage Petersberg" teilweise überplant.

Bauinformationsbüro

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