Dorfentwicklungsplanung: BIS516

Dorfentwicklungsplan für den Ortsteil Bischleben / Stedten

Geltungsbereich: BIS516 Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status: durch den Stadtrat als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung am 18.12.2002 beschlossen (Beschluss Nr. 208/2002)

Die Ortschaft Bischleben / Stedten befindet sich im Südwesten der Stadt Erfurt und besteht aus den beiden Ortslagen Bischleben und Stedten.

Die bauliche Entwicklung der Ortslage Bischleben sollte im Sinne einer harmonischen Gesamtentwicklung unter Beibehaltung der homogenen Struktur des Ortskernes erfolgen. Es werden Möglichkeiten für die Lückenschließung und Ergänzung innerhalb der bebauten Ortslage dargestellt. Innerhalb der Quartiere liegende größere Gartenbereiche sowie die Gärten und Wiesen an der Gera sollten unbebaut bleiben. Dabei ist die regionaltypische Bausubstanz grundsätzlich zu erhalten bzw. mit geeigneten Sanierungsmaßnahmen in ihrer strukturellen Ausformung und Typik wieder herzustellen.

In Bischleben wurden im Zusammenhang mit der Verlegung des Hauptsammlers öffentliche Freiflächen umgestaltet. Gestalterische Aufwertungen sind noch im Bereich der Uferstraße, Bahnstraße, östliche Zentralstraße und Mauergässchen sowie in einzelnen Fußwegebereichen einschließlich der Treppenanlagen erforderlich.

Das Planungsgebiet Stedten umfasst den Bereich der historischen Ortsgründung, der heute überwiegend durch Wohngebäude geprägt ist. Vom ursprünglichen Ortskern Stedten ist nur noch die Bebauung an der Siedlerstraße sowie an der südlichen Geratalstraße von der Einmündung Möbisburger Weg (ehemalige Gaststätte) bis zur südlichen Geltungsbereichsgrenze der Dorfentwicklungsplanung vorhanden. Ein Ortskern im Sinne eines Ortszentrums (Marktplatz bzw. Hauptstraße) ist nicht vorhanden.

Für die bauliche Entwicklung von Stedten werden in der Planung 2 Varianten vorgeschlagen. Vorzugsvariante ist die Variante, in welcher alle noch vorhandenen ortsbildprägenden Gebäude eine Um- oder Nachnutzung erfahren und der Bestand behutsam ergänzt wird. Größere Erweiterungen der Ortslage sollen nicht erfolgen.  

Im Ergebnis der Abwägung erfolgte eine Änderung und Aktualisierung der Planunterlagen in folgenden Punkten:

  • Die Fläche nördlich des Gartenweges zwischen der ehemaligen Gaststätte "Alter Kaiser" und "In der Linde" wird nicht als Baufläche dargestellt, eine räumliche Fassung soll durch Baumpflanzungen erreicht werden.
  • Der Weg über das Pfarrgrundstück wird nicht als öffentlicher Weg dargestellt

Der Dorfentwicklungsplan ist Entscheidungshilfe für die Durchführung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen im Rahmen der Erneuerung der Ortskerne. 

 

 

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