Rahmenplanung: MAR449
Rahmenplanung für den Ortskern und Freiflächenkonzept für den Ortsteil Marbach
Status: durch den Stadtrat als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung am 21.10.1998 beschlossen (Beschluss Nr. 259/1998)
Die Entwicklung des Ortsteiles Marbachs ist durch vielfältige bauliche Aktivitäten im unmittelbaren Umfeld geprägt, in dem sich der Ortsteil in Stufen zu einem neuen Stadtteil entwickelt hat. Zu der über Jahrhunderte landwirtschaftlich geprägten Siedlung kamen umfangreiche wohnbauliche Entwicklungen nördlich und südlich des Ortskerns. Umso wichtiger war es, Entwicklungsziele und Gestaltungsgrundsätze für den Ortskern zu formulieren, um die noch vorhandene Eigenständigkeit und Identität zu bewahren.
Der Ortskern ist durch geeignete Maßnahmen in die Lage zu versetzen, seiner Aufgabe als Mittelpunkt eines vergrößerten Stadtteils gerecht zu werden. Vorhandene Nutzungen, wie Geschäfte, Gaststätten, öffentlichen Einrichtungen etc. sind zudem für eine Konzentration und Belebung des öffentlichen Lebens ungünstig angesiedelt. Sie sollen den Ortskern beleben und ihn als Mittelpunkt festigen. Der Ortskern soll für alle neu entstehenden Wohngebiete Identifikationsmerkmale bieten und den Zusammenhalt herstellen.
Auf Grundlage der Analyse der vorhandenen Situation werden die Probleme der Siedlungsentwicklung aufgezeigt und ein Rahmenkonzept für die weitere städtebaulich räumliche Entwicklung des Ortskernes formuliert.
Das Rahmenkonzept enthält Gestaltungsgrundsätze für die Neu- und Umgestaltung der öffentlichen Räume im Ortskern Marbach.
Im Ergebnis der Planung werden Maßnahmen im kommunalen und privaten Bereich zur Umsetzung des Planungskonzeptes vorgeschlagen. Der Dorfentwicklungsplan ist Entscheidungshilfe für die Durchführung von kurz- mittel und langfristigen Maßnahmen im Rahmen der Erneuerung der Ortskerne.
Zur Umsetzung einzelner öffentlicher und privater Maßnahmen wurde das Dorf von 1997 - 1999 in das Thüringer Landesprogramm der Dorferneuerung aufgenommen.
Download zur Rahmenplanung MAR449
Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereit gehalten werden.
Lassen Sie sich zum Verständnis der Rahmenplanung fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.