Bebauungsplan MOL463 "Am Zwetschenberg" - Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung

06.01.2025 00:00 – 07.02.2025 24:00

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Stadtratsbeschluss 2300/23 vom 06.11.2024

Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Amtsblatt am 18.12.2024
Amtlicher Teil

Beschluss zur Drucksachen-Nr. 2300/23
der Sitzung des Stadtrates vom 06.11.2024

Bebauungsplan MOL463 "Am Zwetschenberg",  Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung

Genaue Fassung:

01 Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan MOL463 "Am Zwetschenberg" beschlossen am 02.06.1999 (Beschluss Nr. 100/99) wird hinsichtlich des Geltungsbereichs wie folgt geändert:

  • Der Geltungsbereich wird entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen gegenüber dem 2. Vorentwurf, Beschluss Nr. 2183/19 vom 27.05.2020 gemäß Anlage 2 begrenzt.

02  Die Zwischenabwägung (Anlage 4) zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

03  Der Entwurf des Bebauungsplanes MOL463 "Am Zwetschenberg" (Anlage 2) in seiner Fassung vom 15.08.2024 und dessen Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

04  Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

                                                                                  * * *

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes MOL463 "Am Zwetschenberg" und dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

                                              vom 6. Januar 2025 bis 7. Februar 2025

 

im Internet unter www.erfurt.de/ef111560 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes während des Auslegungszeitraumes im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Warsbergstraße 3 - Zwischenbau, 3. Obergeschoss, Zimmer B 301a, innerhalb der Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag                      09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:                                                         09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:                                                    09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
(außer samstags, sonn- und feiertags)
eingesehen werden. Weiterhin können die den Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften wie DIN-Normen o.ä.  an dieser Stelle eingesehen werden.

Darüber hinaus können im Rahmen des Bürgerservices die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch in der Ortsteilbetreuung eingesehen werden.

Die Sprechstunden des Sachgebietes Ortsteilbetreuung finden zu den Dienstzeiten in der Rumpelgasse 1 statt.

Montag              8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Dienstag           8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch            8:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag      8:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung. (Kontakt: 0361/ 655-1058) Vororttermine sind individuell zu vereinbaren. Hinweise und Anfragen sind jederzeit über ortsteile@erfurt.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (siehe nachstehende Tabelle) :

Siehe Bekanntmachungstext. (Anlagen)

Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.Von Jedermann können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme senden Sie unter Angabe der Planung an bauinfo@erfurt.de oder postalisch an: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt. (Kontakt: 0361/ 655-3914;  bauinfo@erfurt.de)

Ziele und Zwecke der Planung:

Durch den Bebauungsplan MOL463 "Am Zwetschenberg" soll das erforderliche Planungsrecht für eine Siedlungsergänzung der Ortslage Molsdorf am westlichen Rand des Ortskerns Molsdorf geschaffen werden.

Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und dient nur zur allgemeinen Information.

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.
In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung können im o.g. Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o.g. Öffnungszeiten und unter www.erfurt.de/ef129669 die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

gez. Horn
A. Horn
Oberbürgermeister

Wichtiger Nutzungshinweis!

Lassen Sie sich zum Verständnis der Planungen fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Bitte geben Sie Ihre postalische Anschrift an, damit eine Zwischenmitteilung als Empfangsbestätigung und die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann.

Entnehmen Sie bitte weitere Informationen dem Bekanntmachungstext.

E-Mail