Fuchsfarm Besucher- und Nutzerordnung
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
wir freuen uns sehr, Sie im „NaturErlebnisGarten Fuchsfarm“ Erfurt als Lernort Natur begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie mit der Besucherordnung bekannt machen. Die Besucherordnung resultiert aus den Bestimmungen der Hausordnung für alle Verwaltungsgebäude (In-Kraft-Treten Juli 2006) sowie aus den besonderen Anforderungen der naturpädagogischen Bildungsstätte der Stadtverwaltung Erfurt. Die ausführliche Benutzerordnung ist im Haupthaus der Fuchsfarm einzusehen.
1 Präambel
Um allen Besucherinnen und Besuchern und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit des „NaturErlebnisGarten Fuchsfarm“ zu gewährleisten, sind bestimmte Regeln unumgänglich. Die Besucherordnung ist daher für alle Besucherinnen und Besuchern verbindlich. Mit dem Betreten des „NaturErlebnisGarten Fuchsfarm“ Erfurt erkennen Sie diese an.
2 Öffnungszeiten/Nutzungsgebühren
(1) Die Öffnungszeiten werden durch die Stadtverwaltung Erfurt festgelegt (siehe Begrüßungsschild am Eingangsbereich).
Wochentag | Uhrzeit |
---|---|
Montag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
von April bis Oktober auch: | |
Samstag | 14:00 bis 16:00 Uhr (außer an Feiertagen) |
Sonntag | 14:00 bis 16:00 Uhr (außer an Feiertagen) |
Die Öffnungszeiten können bei Sonderveranstaltungen erweitert oder verkürzt werden.
(2) Der Eintritt ist kostenlos. Spenden sind willkommen.
(3) Gruppen- und Bildungsangebote sowie die Nutzung der Feuerstätten (Pizzaofen, Lagerfeuer, Grill) sind kostenpflichtig.
3 Informationen
(1) Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für die Anmeldung von Führungen und Veranstaltungen sowie bei Beschwerden, Anregungen oder Wünschen von Montag - Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0361/655 2559 zur Verfügung.
(2) Für naturpädagogische Führungen im „NaturErlebnisGarten Fuchsfarm“ und im Steiger sowie für Basteln mit Naturmaterialien oder Nutzung der Feuerstätten (Pizzaofen, Lagerfeuer, Lehmbackofen) wird ein Selbstkostenbeitrag erhoben.
4 Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen zu kommerziellen Zwecken und im Rahmen der aktuellen Berichterstattung in den Medien bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung Erfurt.
5 Haftung für private Gegenstände und Kleidung
Für private Gegenstände und Kleidung wird keine Haftung übernommen.
6 Verhalten auf der Fuchsfarm und im Haupthaus
Damit der „NaturErlebnisGarten Fuchsfarm“ mit seiner Vielfalt dauerhaft erhalten bleibt, möchten wir Sie bitten, folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und den achtsamen Umgang mit der Natur.
- Tiere haben keinen Zutritt (dies gilt nicht für Behindertenbegleittiere)
- Es ist nicht gestattet, die Wegbegrenzungen zu übertreten.
- Unser Ökogarten ist für naturpädagogische Projekte und gärtnerische Führungen angelegt.
- Unser Obst und Gemüse dient Anschauungszwecken und nicht der Selbstbedienung der Besucherinnen und Besucher.
- Lehrerinnen und Lehrer, Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte bitten wir, auf das angemessene Verhalten der Kinder und Jugendlichen zu achten.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fuchsfarm haben keine Aufsichtspflicht.
- Es ist darüber hinaus verboten, Textilien, Kleidungsstücke und Propagandamaterial von indizierten Firmen oder Marken mitzuführen, welche rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder nationalsozialistische Gruppierungen und Vereinigungen fördern oder unterstützen. Dies beinhaltet das Verbot, menschenverachtende oder diskriminierende Parolen jeglicher Art zu äußern oder innerhalb der Einrichtung zu verbreiten.
7 Haftung/Aufsichtspersonal/Hausverbot
(1) Die Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „NaturErlebnisGarten Fuchsfarm“ ist es, darauf zu achten, dass die Besucherordnung eingehalten wird. Wir bitten Sie daher, sich nach den Anweisungen des Personals der Fuchsfarm zu richten. Werden die Besucherordnung oder die Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „NaturErlebnisGarten Fuchsfarm“ nicht befolgt, kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im „NaturErlebnisGarten Fuchsfarm“ untersagt werden. Besucherinnen und Besucher, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung halten, kann ein Hausverbot erteilt werden.
(2) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Besucherinnen und Besucher für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden haften.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen und informativen Aufenthalt sowie nachhaltiges Naturerleben.
„NaturErlebnisGarten Fuchsfarm“ Erfurt
gez. Lummitsch Erfurt, 05.08.2014
Amtsleiter