Naturschutzbeirat der Stadt Erfurt

Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung der Naturschutzbehörden sind ehrenamtlich tätige Naturschutzbeiräte zu berufen. Dieser gesetzlichen Forderung kommt die Stadt Erfurt seit 1994 nach.

Der Naturschutzbeirat, dessen Berufungsperiode 4 Jahre beträgt, ist u. a. in die Landschaftsplanung, die Ausweisung von Schutzgebieten sowie in alle wichtigen Planvorhaben mit Naturschutzbezug einzubeziehen und kann eigenständige – ggf. auch gegenteilige – Vorstellungen zu diesen Plänen und Vorhaben äußern.

Derzeit (2021) gehören dem Naturschutzbeirat der Stadt Erfurt insgesamt 15 ordentliche und stellvertretende Mitglieder an. Sie wurden von den anerkannten Naturschutzvereinigungen vorgeschlagen. Darüber hinaus repräsentieren Vertreter der Landwirtschaft sowie aus den Bereichen Forst, Gartenbau und Fischerei die Landnutzer. Weitere Mitglieder kommen aus den Reihen biologischer Fachverbände.

Kontakt

c/o Umwelt- und Naturschutzamt
work
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt

Mitglieder des Beirates

Foto: Am 2. Dezember 2024 wurden die Mitglieder des Beirats neu berufen, die Amtszeit läuft bis 8. Dezember 2028. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Beiratsmitglieder

Herr Stumm
Herr Söllner
Frau Karst
Herr Dr. Karwoth
Herr Krumbein
Herr Sauerbrey
Herr Dr. Krech
Herr Borrmann
Herr Raesfeld

Stellvertretende Beiratsmitglieder

Herr Kessler
Herr Fiedler
Herr Frick
Herr Reichelt
Frau Rose
Herr Girwert
Herr Hampel
Herr Kohlermann
Herr Steinecke

Der Naturschutzbeirat informiert:

Gesetzliche Grundlagen

Die Bildung des Naturschutzbeirates ist gemäß dem Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) vorgeschrieben. Hier heißt es unter §  26:

Naturschutzbeiräte
(1) Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung und Unterstützung bei allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei den Naturschutzbehörden ehrenamtlich tätige Beiräte für Naturschutz aus unabhängigen und sachverständigen Personen zu bilden…

Zielstellung

Die Beiräte dienen der wissenschaftlichen und fachlichen Beratung und Unterstützung der Naturschutzbehörde. Die Beiräte sind bei allen Schutzgebietsausweisungen, der Landschaftsplanung und allen Planungen, bei der die untere Naturschutzbehörde beteiligt wird, zu unterrichten. Die Mitglieder, deren Berufung mindestens zur Hälfte aus dem Kreis der anerkannten Naturschutzverbände erfolgt, sind umfassend über alle wesentlichen Verwaltungsvorgänge der Behörde zeitnah zu unterrichten. Sie haben ein Akteneinsichtsrecht und sollen die Naturschutzbehörde fachlich beraten.

Folgende Beratungstermine wurden für das Jahr 2024 abgestimmt:

  • 29.01.2024
  • 18.03.2024
  • 06.05.2024 (als Exkursion)
  • 17.06.2024
  • 12.08.2024
  • 23.09.2024
  • 04.11.2024
  • 09.12.2024 (gemeinsam mit den Beauftragten für Naturschutz)

Die Beiratssitzungen, welche aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil bestehen, finden in der Regel 17:00 Uhr in der Stauffenbergallee 18, Raum 302 bzw. als Videokonferenz statt.

Für die Teilnahme an der öffentlichen Sitzung ist eine Voranmeldung per E-Mail über umweltamt@erfurt.de bzw. telefonisch unter 0361 655-2566 bis zum jeweiligen Freitag vor der Sitzung,13:00 Uhr, erforderlich. 

E-Mail