Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18. August 2006 das einheitliche zentrale Regelwerk in Deutschland zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien, die seit dem Jahr 2000 erlassen worden sind.
Damit wurde in Deutschland ein Gesetz geschaffen, das den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure wie Arbeitgeber, Vermieter oder Anbieter von Waren und Dienstleistungen umfassend regelt.
Auch bei Geschäften des täglichen Lebens wie Einkaufen, bei Versicherungs- und Bankgeschäften sowie bei Restaurant- oder Clubbesuchen gilt der Diskriminierungsschutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Herr Hasenbeck, Leiter des Referates für Bürger/-innenanliegen und Koordinierungsstelle für Antidiskriminierungsfragen in der Thüringer Staatskanzlei konnte als Referent zu diesem Thema für eine Veranstaltung mit Gewerbetreibenden und Sicherheitsunternehmen gewonnen werden.