Vorhabenbezogener Bebauungsplan BRV751 "Wohnen am Röhrenweg" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung

27.01.2025 00:00 – 28.02.2025 24:00

Öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Stadtratsbeschluss 0830/24 vom 11.12.2024

Karte: BRV751"Wohnen am Röhrenweg" Karte: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

 

 

Amtsblatt am 15.01.2025
Amtlicher Teil

Beschluss zur Drucksachen-Nr. 0830/24
der Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2024

Vorhabenbezogener Bebauungsplan BRV751 "Wohnen am Röhrenweg" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung

Genaue Fassung:

01
Die Zwischenabwägung (Anlage 5) zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

02
Für die Weiterführung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV751 "Wohnen am Röhrenweg" (Stadtratsbeschluss Nr. 1412/21 vom 27.04.2022, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 10 am 25.05.2022), wird ein Wechsel der Verfahrensart und eine Fortführung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB beschlossen.

Hierzu werden die Beschlusspunkte 02, 03 und 06 des Stadtratsbeschlusses Nr. 1412/21 vom 27.04.2022 aufgehoben.

03
Für den Bereich zwischen Röhrenweg und Ermstedter Weg soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan BRV751 "Wohnen am Röhrenweg" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen des Geltungsbereiches (Anlage 2) umgrenzt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Dabei werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau,
  • Sicherung einer quartiersverträglichen Bebauung durch maßstäbliche Baustrukturen,
  • Sicherung der notwendigen Flächen für den ruhenden Verkehr in einer Tiefgarage,
  • Sicherung einer hohen Freiraumqualität,
  • verkehrliche Anbindung des Röhrenwegs an den Langen Graben.

04
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.

05
Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes BRV751 "Wohnen am Röhrenweg" im Wege der Berichtigung angepasst werden.

06
Der Entwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplan BRV751 "Wohnen am Röhrenweg" (Anlage 2) in seiner Fassung vom 14.10.2024 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 14.10.2024 (Anlage 3) und dessen Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

07
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

* * *

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV751 "Wohnen am Röhrenweg" und dessen Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

vom 27. Januar bis 28. Februar 2025

im Internet unter www.erfurt.de/ef111560 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Warsbergstraße 3 - Zwischenbau, 3. Obergeschoss, Zimmer B 301a, innerhalb der Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag                       09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:                                                          09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:                                                     09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
(außer samstags, sonn- und feiertags)

eingesehen werden. Weiterhin können die den Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften wie DIN-Normen o.ä.  hier eingesehen werden.

Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinformationsbüro möglich. (Kontakt: 0361 655-3914 und bauinfo@erfurt.de)

Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.Von Jedermann können Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV751 "Wohnen am Röhrenweg"  schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme senden Sie unter Angabe der Planung an bauinfo@erfurt.de oder postalisch an: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt. (Kontakt: 0361 655-3914 und bauinfo@erfurt.de)           

Ziele und Zwecke der Planung

Siehe Beschlusspunkt 03.


Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und dient nur zur allgemeinen Information.

Hinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.

In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung können im o.g. Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o.g. Öffnungszeiten und unter www.erfurt.de/ef129669 die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

gez. Horn
A. Horn
Oberbürgermeister

Wichtiger Nutzungshinweis!

Lassen Sie sich zum Verständnis der Planungen fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Bitte geben Sie Ihre postalische Anschrift an, damit eine Zwischenmitteilung als Empfangsbestätigung und die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann.

Entnehmen Sie bitte weitere Informationen dem Bekanntmachungstext.

E-Mail