Nach dem Hochwasser
Bevor Sie mit den Aufräum- und Reparaturarbeiten beginnen, sollten Sie unbedingt auf Ihren Eigenschutz achten.
Meiden Sie auch Uferbereiche und andere von der Überflutung betroffene Bereiche, diese können unterspült oder abbruchgefährdet sein.
Tragen Sie Schutzkleidung und vermeiden Sie den Kontakt mit Wasser oder Schlamm. Rufen Sie die Feuerwehr wenn sichtbar Schadstoffe (Heizöl, Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel u.ä.) ausgelaufen sind. Stellen Sie sicher, dass keine Einsturzgefahr besteht bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Lassen Sie Ihre Versorgungsleitungen (Gas, Elektrizität, etc.) prüfen. Vergewissern Sie sich, dass Trinkwasser wieder trinkbar ist. Wenden Sie sich dazu an die Stadtwerke Erfurt. Betreten Sie überschwemmte Keller nur, wenn sichergestellt ist, dass kein Strom anliegt.
Markieren Sie den höchsten Wasserstand im und am Gebäude. Dokumentieren Sie Schäden zur Beweissicherung und melden Sie diese an Ihre Versicherung.
Gehen Sie während der Aufräumarbeiten trotz Ihrer Notlage behutsam und strukturiert vor. Warten Sie mit dem Abpumpen, bis sich auch der Grundwasserspiegel wieder abgesenkt hat und pumpen Sie das Wasser etappenweise ab, um weitere Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden. Beräumen Sie Schlamm solange er noch feucht ist, getrockneter Schlamm wird betonhart. Das Trocknen der Bausubstanz sollte sogfältig durchgeführt werden. Selbst mit der Zuhilfenahme von Lüftern kann dies eine lange Zeit (bis zu mehreren Wochen) in Anspruch nehmen. Vermeiden Sie es, diese Zeit durch den Einsatz von Hitze zu verkürzen. Die Wände erscheinen dabei nur oberflächlich trocken, während der Kern weiterhin feucht ist. Eine nicht ausreichende Trocknung kann zu Bauschäden, Schimmel- oder Schädlingsbefall führen.
Verunreinigte Möbel, Gegenstände oder offene Lebensmittel sollten entsorgt werden. Informieren Sie sich bei den Erfurter Stadtwerken oder im Umwelt- und Naturschutzamt der Stadtverwaltung Erfurt, ob hierfür Sammelstellen eingerichtet werden.
Achten Sie beim Wiederaufbau oder der Sanierung auf eine hochwasserangepasste Bauweise. Beachten Sie ebenso die Bestimmungen in rechtsverbindlichen Überschwemmungsgebieten – auch der Wiederaufbau von durch Hochwasser zerstörten Häusern bedarf in rechtsverbindlichen Überschwemmungsgebieten einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung einschließlich derer Restriktionen.