Brandschutzingenieurwesen
Brandschutzingenieurwesen nach unserem Verständnis
Ingenieure und Architekten mit einer feuerwehrtechnischen Qualifikation beurteilen als Sachverständige alle Belange des vorbeugenden Brandschutzes. Die Ergebnisse werden in den unterschiedlichen Genehmigungsverfahren verwertet. Auch moderne ingenieurmäßige Methoden im Brandschutz müssen hier auf Plausibilität geprüft werden.
Das erfordert eine hohe Qualifikation der Mitarbeiter und setzt die Bereitschaft zur fortlaufender Weiterbildung voraus.
Die Bürger und Gäste können in der Stadt Erfurt einem guten Brandschutz vertrauen.
Die Abteilung Gefahrenvorbeugung wird als untere Brandschutzdiensstelle in den unterschiedlichsten Verfahren beteiligt. Dazu gehören u. a.:
- Baugenehmigungsverfahren nach Thüringer Bauordnung, z. B. Errichtung eines Einkaufzentrums
- Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, z. B. Errichtung einer Biogasanlage
- Verfahren nach Baugesetzbuch als Träger öffentlicher Belange, z. B. Kanalarbeiten
- Verfahren nach Ordnungsbehördengesetz, z. B. Sondernutzungen im öffentlichem Verkehrsraum
Dabei wird eine brandschutztechnische Stellungnahme als Fachbehörde erstellt, welche unmittelbar in die Genehmigung der zuständigen Behörde (Verfahrensführer) einfließt.
Sowohl Rettungseinsätzen wie auch wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr setzen voraus, dass ein Gebäude für die Feuerwehr (Mannschaft und Gerät) zugänglich ist. Alle Teile des Gebäudes müssen von der öffentlichen Fläche aus erreichbar sein.
Dabei wird unterschieden in:
- Zugänge für die Einsatzkräfte mit Gerät
- Zufahrten für die Großfahrzeuge der Feuerwehr
- Aufstellflächen für die Drehleiter
- Bewegungsflächen für das aneinander Vorbeifahren und zur Entnahme von Gerät.
Die Ausgestaltung dieser Flächen wird in der DIN 14090 und in der in Thüringen eingeführten technischen Baubestimmung "Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken" beschrieben.
Flächen für die Feuerwehr müssen gekennzeichnet werden. Türen, Tore und Sperrvorrichtungen sind hierbei nur zulässig, wenn sie von der Feuerwehr geöffnet werden können.
Das seit 2008 von der Abteilung verwaltete Schließsystem bietet im Rahmen der Gefahrenabwehr Zugang für Feuerwehr und Rettungsdienst. Dieses System kann beispielsweise Sperrpfosten, Zugänge oder Aufzugserweiterungen öffnen und weist dabei eine erhöhte Sicherheit gegenüber dem standardisierten Schließverfahren( DIN 14925) auf.
Durch das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen wird die Feuerwiderstandsdauer des Gebäudes bestimmt. Anhand der Thüringer Bauordnung und nachfolgenden Rechtsnormen wird die Zulässigkeit von Gebäuden bewertet. Zur Beurteilung werden auch andere Rechtsgebiete z. B. das Arbeitsschutzgesetz herangezogen.
Die Grundprinzipien dabei sind:
- Prinzip der Gewährleistung der Standsicherheit der baulichen Anlage im Brandfall
- Abschottungsprinzip
- Prinzip der sicheren Rettungswege.
Der anlagentechnische Brandschutz beinhaltet sämtliche anlagentechnischen Systeme zur Branderkennung und -meldung und Warnung von Personen in baulichen Anlagen.
Auch Anlagen und Einrichtungen, die Brandereignisse bis zum Eintreffen der Feuerwehr eindämmen und die Einsatzkräfte unterstützen oder den Brand selbstständig löschen, gehören dazu.
Die Beachtung einheitlicher Standards ist hier eine zentrale Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes, sodass in den operativen Abteilungen entsprechende Einsatztaktiken geplant werden können.
Zu diesen Anlagen gehören u. a.:
- Brandmeldeanlagen
- Wasserlöschanlagen, z. B. Sprinkleranlagen
- maschinelle Entrauchungsanlagen
Alle Vorbereitungen zum richtigen Verhalten im Brandfall sowie alle vorbeugenden organisatorischen Maßnahmen werden hier zusammengefasst.
Dazu zählen z. B.
- Brandschutzordnung nach DIN 14096 einschließlich der Räumungsanordnung
- Flucht- und Rettungspläne nach ISO 23601
- Feuerwehrpläne nach DIN 14095
- Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
- Räumungsübungen.
Die Abteilung Gefahrenvorbeugung unterstützt Unternehmen bei der Mitarbeiterausbildung nach § 10 ArbSchG und § 41 ThürBKG. Gemeinsam mit Verantwortlichen wird in der Vorbereitung eine Einweisung der Mitarbeiter, eine Überprüfung der Evakuierungsdokumente und der Brandschutzordnung vorgenommen. Vor der Durchführung werden Übungsbeobachter eingewiesen, diese Überwachen die Fluchtwege und das Verhalten des Personals. Nach Übungsabschluss erfolgt eine gemeinsame Auswertung mit Führungskräften der Feuerwehr.
Gefahrenvorbeugung
Abteilungsleiter