Veranstaltungssicherheit
Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Besucher nicht gefährdet werden. Ein reibungsloser Ablauf sollte immer im Vordergrund stehen, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Dabei arbeitet die Abteilung Gefahrenvorbeugung eng mit der Bauaufsicht, dem Bürgeramt sowie dem Tiefbau- und Verkehrsamt zusammen.
Weitere Tätigkeiten der Veranstaltungssicherheit sind:
- Prüfung von Sicherheitskonzepten
- Festlegung der Notwendigkeit, Stärke und Ausstattung der Brandsicherheitswache
- Festlegen von Flächen für Einsatzfahrzeuge (Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen)
- Prüfung von Bestuhlung- und Rettungswegpläne in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht
- Überprüfung von anzeigepflichtiger und genehmigungspflichtiger Pyrotechnik
- Abnahmen von Veranstaltungen als Fachbehörde
Alle Veranstaltungen sind rechtzeitig beim Bürgeramt der Stadt Erfurt anzuzeigen.
Bürgeramt: Versammlungs-, Veranstaltungs- und Ordnungsangelegenheiten
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur angezeigten Veranstaltung wird eine brandschutztechnische Stellungnahme formuliert. Die Auflagen werden im Genehmigungsbescheid dem Veranstalter mitgeteilt.
Besonders bei Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen sind die Forderungen der Feuerwehr zu beachten. Nachfolgend können Sie das entsprechende Merkblatt downloaden.
Durch die Mitarbeiter der Abteilung Gefahrenvorbeugung erfolgt gemeinsam mit der Genehmigungsbehörde eine Veranstaltungsabnahme. Dabei werden die Brandschutzauflagen und insbesondere die feuergefährlichen Handlungen bzw. die Pyrotechnik überprüft.
Die Veranstaltungsabnahme durch die Brandschutzdiensstelle ist entsprechend der Satzung gebührenpflichtig.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur angezeigten Veranstaltung wird in einer Stellungnahme unter anderem geprüft, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Eine Brandsicherheitswache ist nach Satzung der Stadt Erfurt kostenpflichtig.
Durch die Mitarbeiter der Abteilung Gefahrenvorbeugung erfolgt die Anordnung der Brandsicherheitswache gegenüber dem Veranstalter.
Die Einsatzzeiten bei Veranstaltungen und die laufende Ausbildung der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zur Durchführung von Brandsicherheitswachen sowie deren Überprüfung werden koordiniert.
Die Mitarbeiter der Abteilung Gefahrenvorbeugung führen Abnahmen von Veranstaltungsstätten durch und dienen dem Ordnungsamt als Fachbehörde für Pyrotechnik im Genehmigungsverfahren nach dem Sprengstoffgesetz „SprenG“.
Weiterhin werden die Pyrotechnik nach dem Sprengstoffgesetz sowie feuergefährliche Handlungen bei Veranstaltungen hinsichtlich ihres Risikos bewertet und bei Erfordernis Auflagen zum Brandschutz erteilt.
Findet die Veranstaltung mit Pyrotechnik innerhalb eines Gebäudes statt, dann ist eine Genehmigung des Bürgeramtes der Stadt Erfurt notwendig, im Freien ist eine Anzeige und ggf. eine Genehmigung beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) erforderlich.
Bürgeramt: Versammlungs-, Veranstaltungs- und Ordnungsangelegenheiten
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz – Gefahrenvorbeugung
Veranstaltungssicherheit