Gefahrenverhütung
Wissenswertes zur Gefahrenverhütungsschau
Bei den Begehungen werden festgestellte Mängel im Brandschutz dokumentiert und die Wartungsunterlagen der sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie die Brandschutzordnung (Räumungsanweisung) überprüft. Im Anschluss wird der Objektverantwortliche zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
Mängel im baulichen Brandschutz werden zusätzlich der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt.
Bei besonderen baulichen Anlagen (Sonderbau) ist die Gefahrenverhütungsschau gesetzlich vorgeschrieben.
Ziel dieser Überprüfung ist, die bauliche Anlage entsprechend den bauordnungsrechtlichen Vorgaben sicher zu betreiben und nutzen zu können sowie Gefährdungen zu verringern oder ganz abzubauen.
Zusätzlich dient die Gefahrenverhütungsschau auch der Sicherheit von Einsatzkräften der Feuerwehr.
Für die Gefahrenverhütungsschau und für den vorbeugenden Gefahrenschutz sind in Thüringen die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte zuständig.
Die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte erfüllen die Aufgaben als Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises. Sie beschäftigen dafür hauptamtliche Bedienstete, die mindestens die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst besitzen.
In Erfurt erfolgt die Gefahrenverhütungsschau durch die Mitarbeiter der Abteilung Gefahrenvorbeugung.
Mit einem Abstand von 5 Jahren werden Objekte begangen, von denen erhebliche Brand-, Explosions- und sonstige Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte ausgehen können. Dazu zählen auch Objekte mit hoher Menschenkonzentration.
z. B.
- Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung, Umgang und Lagerung von / mit überwiegend brennbaren Stoffen
- Industriebauten
- Beherbergungsstätten
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Gebäude unter Denkmalschutz von großer Ausdehnung, besonderer Brandgefahr oder von einmaligem Kulturwert
- Heime, wie Alten-, Behinderten
Kürzere Kontrollzeiträume kann die Behörde festlegen.
Für vorbereitende Maßnahmen der Ortsbesichtigung, die Begehung des Objektes einschließlich der Mängelfeststellung und der Mängelbeseitigungsanordnung werden Gebühren nach der Gefahrenverhütungsschau-Gebührensatzung-GVSGebS erhoben.
Kontakt
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz – Gefahrenvorbeugung
Schwabe
Abteilungsleiter
Abteilungsleiter
workTel. +49 361 655-5060+49 361 655-5060
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