Erzieherischer/präventiver Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische und präventive Kinder- und Jugendschutz hat die Fürsorge und den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei jugendschutzrelevanten Alltagssituationen (Projekte an Schulen zu gefährlichen Orten, Mobbing, Gewalt, Schulproblemen, Drogen, etc.) zum Ziel.
In Erfurt umfasst er
- verschiedene Projekte in Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie
- Fortbildungsangebote für Multiplikatoren (z.B. Pädagogen, Gewerbetreibende, Polizei, Mitarbeiter von Institutionen, Sicherheitspersonal)
zu kinder- und jugendschutzrelevanten Themen und Problemen (Drogen, Gewalt, Medien, etc.), die im Folgenden näher vorgestellt werden.
- Jugendschutzparcours „Stop and Go“,
- Ich darf Nein sagen!,
- Gewaltpräventionsprojekt „Was du nicht willst, dass ich dir tu, dass füg´ auch keinem anderen zu",
- Jugendmedienschutzprojekt „Frei ab ?“ und
- pädagogische Gespräche mit Kindern und Jugendlichen und deren Personensorgeberechtigten, z.B. bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (§§ 9 f. JuSchG).
1. „Stop & go – ein Jugendschutzparcours zum Mitmachen“
- Wozu brauche ich Jugendschutz?
- Was bedeutet Jugendschutz im öffentlichen Raum?
- Was ist eine Indizierung und was verbirgt sich hinter FSK, USK und JuArbSchuG und was geht mich das an?
- Wird mein Konsumverhalten wirklich durch Werbung beeinflusst und halten die Produkte das, was Werbung von ihnen verspricht?
- Wie lange darf ich mit meinen Freunden in die Disco und ins Kino? Was darf ich trinken und rauchen?
Antworten auf diese und viele andere Fragen rund um das Thema Jugendschutz und Jugendschutzgesetz finden die Besucher in der Ausstellung „Stop and go“ – einem Parcours
- zum Mitmachen,
- zur praxisnahen Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Bestimmungen und
- der Vermittlung von Kenntnissen zum Kinder- und Jugendschutz.
Die Besucher werden aktiv einbezogen und finden sich sicherlich mehr oder weniger in der einen oder anderen beschriebenen Situation aus dem Alltag unserer Kinder und Jugendlichen wider.
Zielgruppe:
- Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 10 Jahren
Inhalt:
- Gesetzlicher Kinder und Jugendschutz – Jugendschutzgesetz – Jugendschutz in der Öffentlichkeit:
- Konsum von Alkohol,
- Rauchen,
- Discobesuche
- Kinobesuche und
- Kennzeichnung von Computerspielen
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz – Prävention:
- Suchtprävention
- Gewaltprävention und
- Jugendmedienschutz.
- Struktureller Kinder- und Jugendschutz:
- Verkehrs- und Wohnstrukturen,
- Umweltbelastungen und
- Partizipation von Kindern und Jugendlichen.
Ziel:
- Erkennen von spezifischen Gefährdungen.
- Sensibilisierung für Probleme und Konflikte von Kindern und Jugendlichen,
- Vermittlung von Konfliktlösungskompetenzen,
- Information und Aufklärung sowie
- Vermittlung von sozialen Kompetenzen.
Ablauf:
- Für die Absolvierung des Parcours mit allen Stationen ist ein zeitlicher Rahmen von bis zu drei Unterrichtsstunden einzuplanen.
- Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich nur mit ausgewählten Themen/Stationen zu beschäftigen.
2. „Ich darf NEIN sagen!“
Das Präventionsprojekt im erzieherischen Kinderschutz beinhaltet die nachhaltige, zielgerichtete und systematische Vermittlung von Lebenskompetenzen.
Zielgruppe:
- Kindern der Altersstufen 5 und 6 Jahre
Inhalt:
- Vermeidung von problematischem Verhalten,
- Förderung von Ressourcen der Kinder (Resilienzförderung),
- Kindern Hilfestellung bei der Entwicklung zu starken und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu geben sowie
- frühzeitig auf Entwicklungsrisiken und mögliche Gefährdungsmomente von Kindern bzw. bei Kindern aufmerksam machen und Handlungsalternativen unterstützend anbieten.
Durch unterschiedlichste Methoden und Mitmachaktionen werden die Kinder, deren Eltern und Erzieher in die Lage versetzt, in kritischen Situationen überlegt und selbstbewusst zu handeln.
Das Projekt umfasst mehrere Phasen
- Vorstellung des Projektes in der Einrichtung im Rahmen einer Dienstbesprechung und Klärung der organisatorischen Fragen sowie des Zeitplanes
- Teilnahme an Elternabenden bzw. Elterngesprächen zur Information der Eltern
- Arbeit mit den Kindern
- Verhalten gegenüber Fremden
- Grenzen und Grenzverletzungen im Umgang mit- und untereinander
- „Ich darf NEIN sagen!“
- Kinderrechte
- Gefühle/Geheimnisse
- Ich darf Hilfe holen! Hilfe holen ist kein Petzen!
Ablauf:
- Zeitumfang von jeweils mindestens 1 Stunde bei mindestens 6 Terminen vor Ort in der Einrichtung
- sowie eine Veranstaltung mit Filmvorführung.
- Präventionsgespräche zu den Themen Alkohol und Rauchen (§§ 9 und 10 JuSchG) und
- verschiedene kostenfreie Schulungsprojekte für Multiplikatoren und Gewerbetreibende (Themen nach Anfrage).
Wünschen Sie eine Beratung zur Thematik Kinder- und Jugendschutz oder weitere Informationen zu den hier vorgestellten Projekten sowie Angeboten, dann vereinbaren Sie bitte unter den angegeben Kontaktdaten einen individuellen Termin.