Kinder- und Jugendschutz – Für Euch, vor Ort.
Durch sein breit gefächertes Themenspektrum ist der Kinder- und Jugendschutz als Querschnittaufgabe in allen Aufgabenbereichen der Jugendhilfe relevant. Er hat die Aufgabe, entsprechend §14 SGB VIII und §20 ThürKJHAG, Kinder und Jugendliche
- vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt zu schützen und
- ihnen Rüstzeug an die Hand zu geben, Gefahren und Gefährdungsmomente zu erkennen und sich ihnen stellen zu können.
Unsere Angebote richten sich an:
- Kinder und Jugendliche,
- Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule,
- Eltern und alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten,
- Mitarbeiter von Institutionen (z. B. Polizei) sowie
- Gewerbetreibende.
Zuständigkeit Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Vor Eintritt in das Berufsleben zur Aufnahme einer Ausbildung/Lehre müssen sich Jugendliche einer ärztlichen Erstuntersuchung unterziehen. Durch diese Untersuchung soll verhindert werden, dass Jugendliche mit Arbeiten oder Dienstleistungen beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden können. Zur Inanspruchnahme dieser Erstuntersuchung sind nur Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) berechtigt, d.h. Personen, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind." (Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz)
Informationen und entsprechende Formulare zur Erstuntersuchung erhalten die Jugendlichen über den
Thüringer Landesbetrieb für Verbraucherschutz:
Thüringer Landesbetrieb für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz, Regionalinspektion Mittelthüringen
Der Kinder- und Jugendschutz umfasst drei verschiedene Säulen:
- erzieherischer/ präventiver Kinder- und Jugendschutz (Prävention),
- gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz (Restriktion),
- struktureller Kinder- und Jugendschutz (Partizipation).
Während gesetzlicher und struktureller Kinder- und Jugendschutz vorrangig darauf zielen, Gefahren abzuwenden, umfasst erzieherischer Kinder- und Jugendschutz vorwiegend Präventionsmaßnahmen mit dem Ziel, junge Menschen zu stärken, zu begleiten und ihre Entwicklung und Lernprozesse zu fördern. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem in § 14 SGB VIII verankerten erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und damit auf Präventionsangeboten zu unterschiedlichen Themen und für unterschiedliche Zielgruppen.
Der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland arbeitet auf den Grundlagen folgender gesetzlicher Rahmenbestimmungen:
- Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII §14)
- Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG §20)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz (Thüringer Jugendschutzzuständigkeitsverordnung – ThürJuSchZVO)
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz JarbSchG)
- Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung KindArbSchV)
Informationen für Gewerbetreibende und Veranstalter
Informationen für Eltern und Erziehende
Wünschen Sie eine Beratung zur Thematik Kinder- und Jugendschutz, vereinbaren Sie bitte unter den angegebenen Kontaktdaten einen individuellen Termin.
Post senden Sie bitte an:
Jugendamt
Steinplatz 1
99085 Erfurt