Ehrenamtliche Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Mit Ablauf des 10. Novembers 2025 endet die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thüringen. Die Verwaltungsgerichte entscheiden grundsätzlich über alle Streitigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, soweit diese nicht durch Bundesgesetz ausdrücklich anderen Gerichten zugewiesen sind. Zur Vorbereitung der Neuwahl am Verwaltungsgericht Weimar bittet die Stadt Erfurt interessierte Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Erfurt haben, sich für die kommende Amtszeit, die 5 Jahre beträgt, zu bewerben. Für die aufzustellende Vorschlagsliste werden 25 Personen benötigt.
Zuständig für die Aufstellung dieser Liste sind die Kreise und kreisfreien Städte in denen der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste der Landeshauptstadt Erfurt nur Interessierte aufgenommen werden, die mit Hauptwohnsitz in Erfurt gemeldet sind. Andere Bewerber wenden sich bitte an die für sie zuständige Stelle.
Die aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Verwaltungsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, das heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl ausgewählt.
Die erforderlichen Unterlagen können persönlich in der Abteilung Statistik und Wahlen des Amtes für Informationstechnik und Statistik, im Rathaus, Raum 136, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt abgeholt werden.
Die schriftliche oder telefonische Abforderung der Unterlagen ist möglich bei der Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Informationstechnik, Statistik und Wahlen, 99111 Erfurt, Tel.: 0361 655-1497, E-Mail: wahlbehoerde@erfurt.de
Die Rücksendung der Unterlagen per Post erfolgt ebenfalls an diese Anschrift.
Abgabeschluss der Bewerbungsunterlagen (Personalbogen) ist der 4. April 2025.
Weitere Informationen zur Aufstellung der Vorschlagsliste erhalten Sie in der Abteilung Statistik und Wahlen unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Bei Fragen zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wenden Sie sich bitte direkt an das Verwaltungsgericht Weimar.