Ehrenamtliche Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit werden alle fünf Jahre gewählt. Die nächste planmäßige Wahl findet im Jahr 2025 an den Verwaltungsgerichten statt.
Im Vorfeld der Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist laut Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine Vorschlagsliste aufzustellen. Zuständig für die Aufstellung dieser Liste sind die Kreise und kreisfreien Städte in denen der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste der Landeshauptstadt Erfurt nur Interessierte aufgenommen werden, die mit Hauptwohnsitz in Erfurt gemeldet sind. Andere Bewerber wenden sich bitte an die für sie zuständige Stelle.
Die aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Verwaltungsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, das heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl ausgewählt.
Die Landeshauptstadt Erfurt stellt im Vorfeld der kommenden Wahl, voraussichtlich im Frühjahr 2025, eine Vorschlagsliste auf. In der Regel erscheint zur Information ein Aufruf im Amtsblatt und im Internet an dieser Stelle werden aktuelle Hinweise eingestellt.
Entsprechend der dann geltenden gesetzlichen Regelungen wird für die Bewerber ein Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Verfügung gestellt. Dieses ausgefüllte Formular ist die Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme. Da nicht bekannt ist, ob sich die Rechtsgrundlagen bis zur nächsten Wahl ändern werden, sind zum jetzigen Zeitpunkt leider keine Bewerbungen möglich.
Informationen zur Aufstellung der Vorschlagsliste erhalten Sie in der Abteilung Statistik und Wahlen unter den im Folgenden angegebenen Kontaktdaten.
Bei Fragen zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wenden Sie sich bitte direkt an das Verwaltungsgericht Weimar.