Schöffenwahl
Die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht) werden alle fünf Jahre gewählt.
Am 31.12.2023 endet die Amtsperiode der Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht). Für die neue Amtszeit, die am 01.01.2024 beginnt und fünf Jahre dauert, werden im Jahr 2023 die neuen Schöffen gewählt. Die Neuwahl findet nach den Regelungen der §§ 28 – 58 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzen (GVG) und dem § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) statt.
Zur Vorbereitung der Schöffenwahl hat die Landeshauptstadt Erfurt je eine Vorschlagsliste für die Erwachsenenschöffen und die Jugendschöffen aufgestellt.
Die Schöffenwahl findet in der Zeit vom 18.09. – 15.10.2023 am Amtsgericht Erfurt statt.
Die Information der Bewerber über das Ergebnis der Wahl erfolgt durch das Amtsgericht.
Falls Sie Fragen zur Wahl haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Amtsgericht Erfurt.
So erreichen Sie das Amtsgericht Erfurt