Europawahlen
Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet nach den Regelungen des Europawahlgesetzes (EuWG) i. V. m. dem Bundeswahlgesetz (BWG) und der Europawahlordnung (EuWO) statt. Die Amtsperiode dauert fünf Jahre. Den Wahltag bestimmt die Bundesregierung nach Maßgabe der Festsetzung des Wahlzeitpunktes durch den Rat der Europäischen Gemeinschaft.
Die Stadt Erfurt bildet den Wahlkreis 51 Erfurt Stadt.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Bundesland oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt werden. Jeder Wähler hat eine Stimme.