Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Erfurt

Ausländerbeirat

Ein großer Teil der in Erfurt lebenden Ausländer, die schon seit vielen Jahren hier leben und einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen, sind von einigen Rechten und Pflichten der deutschen Bevölkerung nahezu ausgeschlossen.

Das betrifft vor allem die politische Partizipation über das Wahlrecht. Mit dem Beschluss von Maastricht 1992 wurde allen Unionsbürgern das aktive und das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen eingeräumt. Zu diesem Zweck wurde eine entsprechende Änderung im Artikel 28 des Grundgesetzes vorgenommen. Ausländern aus Nicht-EU-Staaten wurde das Wahlrecht nicht eingeräumt.

Am 22. März 1992 wurde der erste Ausländerbeirat in den neuen Bundesländern in der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt gewählt. Damit bekannte sich die Stadt Erfurt zur Gleichbehandlung ihrer ausländischen Mitbürger in der städtischen Gemeinschaft und bejahte die Teilnahme aller ausländischen Mitbürger an der politischen Willensbildung im Rahmen der bestehenden Gesetze.

Welche Aufgaben hat der Ausländerbeirat?

  • die Interessen der in Erfurt lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger gegenüber dem Stadtrat, der Stadtverwaltung und den Ortsteilräten zu vertreten
  • diese Organe zu allen Fragen, die ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger betreffen, informieren und beraten
  • die Verständigung zwischen Deutschen und ausländischen Menschen in Erfurt fördern
  • die Lebensverhältnisse der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger verbessern
  • Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit fördern und durchführen
  • Ziel ist die politische, soziale und kulturelle Gleichberechtigung aller Menschen – ganz gleich, woher sie kommen

Was macht der Ausländerbeirat?

  • er berät und unterstützt alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger
  • er vermittelt zwischen deutscher und ausländischer Bevölkerung
  • er informiert über die Situation der Ausländerinnen und Ausländer
  • er knüpft Kontakte mit Ausländer- und Integrationsbeiräten aus anderen Städten und arbeitet zusammen mit verschiedenen Institutionen und Organisationen aus Kommune, Land und Bund

Wahl des Ausländerbeirats

Kontakt

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Benediktsplatz 1
99084 Erfurt