Hortgebühren an den staatlichen Schulhorten
Die Betreuung des Kindes in Schulhorten in der Landeshauptstadt Erfurt (staatliche Grund- und Gemeinschaftsschulen) ist gebührenpflichtig. Über die Hortgebühren werden die Eltern an den Kosten der Hortbetreuung für ihr Kind beteiligt. Die Hortgebühren teilen sich auf in:
- Personalkosten (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung- ThürHortkBVO) und
- Betriebskosten (Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grund- und Gemeinschaftsschulen in der Landeshauptstadt Erfurt)
Satzungen
Zusammen mit der Anmeldung Ihres Kindes zum Schulbesuch erhalten Sie das Formular „Besuch des Schulhortes“.
- Füllen Sie das Anmeldeformular bitte vollständig aus und lassen Sie es von der leitenden Erzieherin des Schulhortes genehmigen. Die Anmeldung gilt bis zum Abschluss der 4. Klasse. Eine jährliche An- bzw. Abmeldung ist nicht erforderlich. Bei Änderungen der Betreuungszeiten, Abmeldung oder Wechsel des Schulhortes füllen Sie bitte ein neues Formular („Besuch des Schulhortes“) aus und lassen es sich erneut genehmigen.
- Für die Einkommensermittlung füllen Sie bitte zusätzlich das Formular „Einkommensauskunft für Hortgebührenberechnung“ aus.
- Die Formulare und die erforderlichen Nachweise (im verschlossenen Umschlag) können Sie direkt im Schulhort abgeben oder Sie reichen die Unter-lagen bitte bis spätestens zum Beginn der Sommerferien in der „Beratungsstelle für Familien mit Kindern“ (Bereich Hort) im Jugendamt Erfurt ein.
Liegen dem zur Bearbeitung Ihrer Hortanmeldung keine Einkommensnachweise vor, wird die jeweilige maximale Hortgebühr (siehe Gebührentabelle) fest-gesetzt.
Unbestätigte Anmeldungen, Änderungen oder Abmeldungen können nicht bearbeitet werden.
Für die Bearbeitung der Hortgebühren ist in der Stadtverwaltung Erfurt das Jugendamt zuständig. Dort erhalten Sie in der „Beratungsstelle für Familien mit Kindern“ ebenfalls alle erforderlichen Formulare und Auskünfte.
Grundlage für die Berechnung der Hortgebühren ist das Familieneinkommen aus dem Kalenderjahr, das dem jeweiligen Schuljahr vorausgeht.
Die von Ihnen zu zahlende Hortgebühr ist abhängig
- vom Einkommen,
- der Anzahl von Geschwisterkindern sowie
- der Betreuungsdauer.
Sie erhalten dazu vom Jugendamt einen Gebührenbescheid.
Die Hortgebühren sind von Ihnen monatlich zu zahlen. Sie erhalten keine weitere Zahlungsaufforderung oder Rechnung.
Durch den Freistaat Thüringen wurde festgelegt, dass der Monat Juli gebührenfrei ist. In allen anderen Monaten sind Hortgebühren zu zahlen.
Auch wenn Sie noch keinen Gebührenbescheid erhalten haben, kann Ihr Kind den Schulhort besuchen, wenn die leitende Erzieherin die Hortanmeldung rechtzeitig vor Beginn des Besuches genehmigt hat.
Änderungen/Abmeldungen können nur für den Folgemonat berücksichtigt werden, wenn sie spätestens bis zum 15. des aktuellen Monats von der leitenden Erzieherin genehmigt wurden und in der „Beratungsstelle für Familien mit Kindern“ im Jugendamt Erfurt vorliegen. Später eingehende Meldungen können erst ab dem übernächsten Monat berücksichtigt werden.
Wurde befristet eine ermäßigte Hortgebühr berechnet oder wurden Sie von der Hortgebühr befristet befreit, beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise und Fristen im Gebührenbescheid.
Geraten Sie in Zahlungsverzug, erfolgt durch die Stadtkasse automatisch eine kostenpflichtige Mahnung. Haben Sie sich bei der Bezahlung der Hortgebühren für die SEPA-Lastschrift entschieden, wenden Sie sich für Nachfragen dazu bitte direkt an die Stadtkasse.