Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt

12.12.2015 00:00

Für die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt (Schulhorte) werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese Satzung regelt die Ermittlung der Gebührenhöhe, die Möglichkeiten der Ermäßigung der Gebühren bzw. Befreiung von den Gebühren.

Hinweis:

Beschluss 0778/13 vom 03.07.2013
Bekanntmachung: 19.07.2013

1. Änderung mit Beschluss 1642/13 vom 18.12.2013
Bekanntmachung: 11.04.2014

2. Änderung mit Beschluss 1441/15 vom 16.09.2015
Bekanntmachung: 11.12.2015