Hortgebühren
Flyer Hortgebühren Stadt Erfurt Stand 05.12.2023
Herausgeber: Stadtverwaltung Erfurt
Redaktion: Jugendamt
Ein Faltblatt mit Informationen zu Hortgebühren in Einrichtungen der Stadt Erfurt.
Jedes Kind in Thüringen hat während der Grundschulzeit einen Anspruch auf Hortbetreuung (Betreuung des Kindes in der Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde, zwischen 06:00 Uhr und 17:00 Uhr).
Gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern können die Kinder während der Hortbetreuung z. B. Hausaufgaben erledigen, Arbeitsgemeinschaften besuchen oder anderen Angeboten am Nachmittag nachgehen.
Während der Schulferien besteht die Möglichkeit, das Kind während der Schließzeiten der Schule/des Hortes in einem Ferienzentrum betreuen zu lassen. Weitere Informationen halten die Schulen bereit.
In diesem Faltblatt erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Thematik Hortbetreuung in Erfurt:
- Betreuung des Kindes
- Gesetzliche Grundlagen
- Ablauf der Anmeldung
- Gebührenberechnung
- Gebührenbescheid
- Gebührentabelle
- Kontakt