Am 15. Juni 2025 wird der neue Ausländerbeirat für Erfurt gewählt.
Hier erfahren Sie, wer gewählt werden kann, wer selbst wählen darf und wie die Wahl stattfindet, auch in verschiedenen Sprachen.
Ein großer Teil der in Erfurt lebenden Ausländer, die schon seit vielen Jahren hier leben und einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen, sind von einigen Rechten und Pflichten der deutschen Bevölkerung nahezu ausgeschlossen.
Das betrifft vor allem die politische Partizipation über das Wahlrecht. Mit dem Beschluss von Maastricht 1992 wurde allen Unionsbürgern das aktive und das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen eingeräumt. Zu diesem Zweck wurde eine entsprechende Änderung im Artikel 28 des Grundgesetzes vorgenommen. Ausländern aus Nicht-EU-Staaten wurde das Wahlrecht nicht eingeräumt.
Am 22. März 1992 wurde der erste Ausländerbeirat in den neuen Bundesländern in der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt gewählt. Damit bekannte sich die Stadt Erfurt zur Gleichbehandlung ihrer ausländischen Mitbürger in der städtischen Gemeinschaft und bejahte die Teilnahme aller ausländischen Mitbürger an der politischen Willensbildung im Rahmen der bestehenden Gesetze.