Kommunalwahlen

Die Kommunalwahl findet nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) statt. Die Wahl der Ortsteilräte findet gemäß § 45 Abs. ThürKO nach den Regelungen des § 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt und damit auch nach dem ThürKWG und der ThürKWO statt.

Das Wahlgebiet für die Stadtratsmitgliederwahl ist die Landeshauptstadt Erfurt und für die Ortsteilbürgermeister- und Ortsteilratsmitgliederwahl der jeweilige Ortsteil mit Ortsteilverfassung.

 Die Wahlperiode für die Kommunalwahl (Stadtratsmitglieder- und Ortsteilbürgermeisterwahl) sowie für die Ortsteilratsmitglieder beträgt fünf Jahre. Die Wahlperiode für die Oberbürgermeisterwahl beträgt sechs Jahre.

Termine

Am 26.05.2024 finden in der Landeshauptstadt Erfurt die Oberbürgermeisterwahl, die Stadtratsmitgliederwahl sowie in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung die Ortsteilbürgermeisterwahlen und die Ortsteilratsmitgliederwahlen statt.

Am 09.06.2024 findet ggf. die Stichwahl des Oberbürgermeisters und der Ortsteilbürgermeister statt.

Die Bekanntgabe der Wahltermine ist im Gesetz- und Verordnungsblatt am 29.01.2024 erfolgt.

Wahlvorschläge

Die Einreichung der Wahlvorschläge hatte bis spätestens am 12.04.2024 18 Uhr zu erfolgen. Bitte beachten Sie dazu die am 28.02.2024 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt erschienene Veröffentlichung.

Für Wahlvorschläge, die Unterstützungsunterschriften benötigen, können noch bis einschließlich 22.04.2024 Unterstützungsunterschriften im Bürgeramt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, 99084 Erfurt, geleistet werden.

Oberbürgermeisterwahl

Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist durch Parteien/ Wählergruppen und Einzelbewerbern möglich.

Wahlvorschlag von Parteien/ Wählergruppen

  • Wahlvorschlag (§ 18 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Thür KWO, Anlage 5)

Hinweis: Es wird empfohlen mit dem Wahlvorschlag mehr als die geforderten 10 Unterschriften abzugeben für den Fall, dass einige Unterschriften ungültig sind. Diese können auf dem Zusatzblatt zu Anlage 5 eingetragen werden.

  • Erklärung des Bewerbers/ der Bewerberin (§ 18 Abs. 3 Satz 1, Anlage 6a)
  • Ausfertigung der Niederschrift zur Aufstellungsversammlung (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG)
  • Versicherung an Eides statt (§ 18 Abs. 2 Nr. 3 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG)
  • bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in Erfurt liegt: Bescheinigung der Wählbarkeit (§ 18 Abs. 3 Satz 7 ThürKWO, Anlage 22) 
  • Wahlvorschläge von Parteien/ Wählergruppen, welche nicht aufgrund eines einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Stadtrat ununterbrochen vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG), benötigen zusätzlich zum Wahlvorschlag viermal so viele Unterstützungsunterschriften wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (200 Unterstützungsunterschriften), ebenso Parteien, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Stadtrat vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG) oder wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht (§ 20 Abs. 2 ThürKWO)
  • Merkblatt Datenschutz zu Anlage 6, 6a, 7 und 7a Kommunalwahl (bitte Daten der Partei eintragen und mit dem Wahlvorschlag beim Wahlleiter abgeben)

Wahlvorschläge von Parteien/ Wählergruppen, für die Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 5 Satz 1 ThürKWG erforderlich sind, werden vom Tag nach der Einreichung bis zum 22.04.2024 18 Uhr in der Stadtverwaltung Erfurt, Bürgeramt, Einwohner- und Meldeaufgaben, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, zur Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgelegt.

Wahlvorschlag von einem Einzelbewerber

  • Wahlvorschlag (§ 18 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Thür KWO, Anlage 7)
  • Erklärung des Bewerbers/ der Bewerberin (§ 18 Abs. 3 Satz 1, Anlage 6a)
  • bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in Erfurt liegt: Bescheinigung der Wählbarkeit (§ 18 Abs. 3 Satz 7 ThürKWO, Anlage 22) 
  • Wahlvorschläge von Einzelbewerbern benötigen zusätzlich zum Wahlvorschlag fünfmal so viele Unterstützungsunterschriften wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (250 Unterstützungsunterschriften) - bewirbt sich der bisherige Oberbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich (§ 24 Abs.4 Satz 5 ThürKWG)
  • Merkblatt Datenschutz Unterstützungsunterschriften Kommunalwahl (bitte die Daten des Vorschlagenden eintragen und beim Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag abgeben)
  • Merkblatt Datenschutz zu Anlage 6, 6a, 7 und 7a Kommunalwahl (bitte Daten des Vorschlagenden eintragen und mit dem Wahlvorschlag beim Wahlleiter abgeben)

Einzelbewerber können die Unterstützungsunterschriften frei sammeln. Trägt ein Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers am Tag der Einreichung noch nicht die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften, so wird dieser mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften bis zum 22.04.2024 18 Uhr in der Stadtverwaltung Erfurt, Bürgeramt, Einwohner- und Meldeaufgaben, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, ausgelegt.

Stadtratsmitgliederwahl

Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist nur durch Parteien / Wählergruppen möglich

Wahlvorschlag von Parteien/ Wählergruppen

  • Wahlvorschlag (§ 18 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Thür KWO, Anlage 5)

Hinweis: Es wird empfohlen mit dem Wahlvorschlag mehr als die geforderten 10 Unterschriften abzugeben für den Fall, dass einige Unterschriften ungültig sind. Diese können auf dem Zusatzblatt zu Anlage 5 eingetragen werden.

  • Erklärung des Bewerbers/ der Bewerberin (§ 18 Abs. 2 Nr.1, Anlage 6)
  • Ausfertigung der Niederschrift zur Aufstellungsversammlung (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG)
  • Versicherung an Eides statt (§ 18 Abs. 2 Nr. 3 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG)
  • Wahlvorschläge von Parteien/ Wählergruppen, welche nicht  aufgrund eines einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Stadtrat ununterbrochen vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG), benötigen zusätzlich zum Wahlvorschlag viermal so viele Unterstützungsunterschriften wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind (200 Unterstützungsunterschriften), ebenso Parteien, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Stadtrat vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG) oder wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht (§ 20 Abs. 2 ThürKWO)
  • Merkblatt Datenschutz zu Anlage 6, 6a, 7 und 7a Kommunalwahl (bitte Daten der Partei eintragen und mit dem Wahlvorschlag beim Wahlleiter abgeben)

Wahlvorschläge von Parteien/ Wählergruppen, für die Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 5 Satz 1 ThürKWG erforderlich sind, werden vom Tag nach der Einreichung bis zum 22.04.2024 18 Uhr in der Stadtverwaltung Erfurt, Bürgeramt, Einwohner- und Meldeaufgaben, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, zur Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgelegt.

Ortsteilbürgermeisterwahl

Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist durch Parteien/ Wählergruppen und Einzelbewerbern möglich.

Wahlvorschlag von Parteien/ Wählergruppen

  • Wahlvorschlag (§ 18 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 Thür KWO, Anlage 5)

Hinweis: Es wird empfohlen mit dem Wahlvorschlag mehr als die geforderten 10 Unterschriften abzugeben für den Fall, dass einige Unterschriften ungültig sind. Diese können auf dem Zusatzblatt zu Anlage 5 eingetragen werden.

  • Erklärung des Bewerbers/ der Bewerberin (§ 18 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Satz 4, Anlage 6a)
  • Ausfertigung der Niederschrift der Aufstellungsversammlung (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG)
  • Versicherung an Eides statt (§ 18 Abs. 2 Nr. 3 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG)
  • Wahlvorschläge von Parteien/ Wählergruppen, welche nicht  aufgrund eines einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Stadtrat ununterbrochen vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG), benötigen zusätzlich zum Wahlvorschlag viermal so viele Unterstützungsunterschriften wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind (siehe Download "Ortsteile und Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften"), ebenso Parteien, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Stadtrat vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG) oder wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht (§ 20 Abs. 2 ThürKWO)
  • Merkblatt Datenschutz zu Anlage 6, 6a, 7 und 7a Kommunalwahl (bitte Daten der Partei eintragen und mit dem Wahlvorschlag beim Wahlleiter abgeben)

Wahlvorschläge von Parteien/ Wählergruppen, für die Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 5 Satz 1 ThürKWG erforderlich sind, werden vom Tag nach der Einreichung bis zum 22.04.2024 18 Uhr in der Stadtverwaltung Erfurt, Bürgeramt, Einwohner- und Meldeaufgaben, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, zur Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgelegt.

Wahlvorschlag von einem Einzelbewerber

  • Wahlvorschlag (§ 18 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 ThürKWO, Anlage 7)
  • Erklärung des Bewerbers/ der Bewerberin (§ 18 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Satz 4, Anlage 6a)
  • Merkblatt Datenschutz zu Anlage 6, 6a, 7 und 7a Kommunalwahl (bitte Daten des Vorschlagenden eintragen und mit dem Wahlvorschlag beim Wahlleiter abgeben)
  • Wahlvorschläge von Einzelbewerbern benötigen zusätzlich zum Wahlvorschlag fünfmal so viele Unterstützungsunterschriften wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind (siehe Download "Ortsteile und Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften") - bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich (§ 24 Abs.4 Satz 5 ThürKWG)
  • Merkblatt Datenschutz Unterstützungsunterschriften Kommunalwahl (bitte die Daten des Bewerbers eintragen und beim Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag abgeben)

Einzelbewerber können die Unterstützungsunterschriften frei sammeln. Trägt ein Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers am Tag der Einreichung noch nicht die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften, so wird dieser mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften bis zum 22.04.2024 18 Uhr in der Stadtverwaltung Erfurt, Bürgeramt, Einwohner- und Meldeaufgaben, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, ausgelegt.

Ortsteilratsmitgliederwahl

  • Wahlvorschlag (§ 45 Abs. 3 Satz 6 ThürKO i.V.m. § 5 Abs. 4 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt)
  • Merkblatt Datenschutz zur OTRMW

Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein in einem Urnenwahllokal zu wählen, können sie an der Wahl per Brief teilnehmen.

Kontakt

Norman Bulenda
workTel. +49 361 655-1490+49 361 655-1490 faxFax +49 361 655-6680
work
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Karte

Weitere Informationen

Sitz:
Stadtverwaltung Erfurt
Rathaus, Zimmer 136

Postanschrift:
99111 Erfurt

workTel. +49 361 655-1497+49 361 655-1497 faxFax +49 361 655-1499
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Fischmarkt 1
99084 Erfurt

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Rathaus, Zimmer 136

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99111 Erfurt