Lärmaktionsplanung – Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Die Beeinträchtigung der Einwohnerinnen und Einwohner durch Lärm schränkt zunehmend die Lebensqualität ein. In Erfurt stellt der Straßenverkehr die größte Lärmbelastung im Wohnumfeld dar.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 4

Bei der Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes ist gemäß Umgebungslärmrichtlinie die Öffentlichkeit zu beteiligen und ihr die Möglichkeit zur Mitwirkung zu geben. Dies erfolgte bereits zur Lärmkartierung zum Lärmaktionsplan der 4. Stufe. Vom 01. März bis zum 28. April 2023 konnten alle Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Einwände zu den untersuchten Straßen und der Lärmkartierung einbringen. Die Hinweise und Maßnahmenvorschläge wurden im aktuellen Lärmaktionsplanentwurf berücksichtigt. Die Öffentlichkeit wird nun zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Hauptverkehrsstraßen der 4. Stufe erneut beteiligt.

Der durch den Stadtrat am 15. Mai 2024 gebilligte Planentwurf legt die Ziele und Strategien zur Lärmminderung sowie zum Schutz ruhiger bzw. relativ ruhiger Gebiete für die nächsten Jahre fest. Der Lärmaktionsplanentwurf beinhaltet insgesamt 21 konkrete Lärmminderungsmaßnahmen an 13 verschiedenen Straßen.

Die Verwirklichung der Maßnahmen muss planerisch untersetzt und finanziell abgesichert werden. Vorkehrungen wie die Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h können nur mit Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes realisiert werden.

Hinweise und Einwände zu den geplanten Lärmminderungsmaßnahmen können im Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis 28. Juni 2024 wie folgt abgegeben werden:

  • per E-Mail an umgebungslaerm@erfurt.de
  • oder direkt an das Umwelt- und Naturschutzamt, Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann auf der Erfurter-Website und während des Auslegungszeitraums innerhalb der Sprechzeiten an folgenden Standorten eingesehen werden:

  • Umwelt- und Naturschutzamt, Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt
    Sprechzeiten:  
    Dienstag 9:00–12:00 Uhr; 13:00–18:00 Uhr
    Freitag 9:00–12:00 Uhr

     
  • Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt
    Sprechzeiten  
    Montag 9:00–12:00 Uhr
    Dienstag 9:00–12:00 Uhr; 13:00–18:00 Uhr
    Mittwoch 9:00–12:00 Uhr
    Donnerstag 9:00–12:00 Uhr; 13:00–16:00 Uhr
    Freitag 9:00–12:00 Uhr

Geplante Maßnahmen des Lärmaktionsplanes Stufe 4

Die im Anhang 4 des Lärmaktionsplanentwurfes für die einzelnen Straßenabschnitte aufgeführten Lärmminderungsmöglichkeiten wurden entsprechend überprüft, bewertet und abgewogen. Die Maßnahmen wurden insbesondere anhand nachfolgender Kriterien ausgewählt:

  1. Unterschreitung der Auslösewerte
    LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A)
     
  2. Unterschreitung der Schwellwerte zur Gesundheitsgefährdung
    LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A)
     
  3. sonstige Maßnahmen (z. B. Lärmschutzwand, Reduzierung Straßenquerschnitt), die lediglich einen pegelmindernden Effekt haben

Für die Erarbeitung einer Rangfolge der einzelnen Lärmminderungsmaßnahmen (Dringlichkeitsreihung) wurde zusätzlich ein Bewertungssystem eingeführt, in welches die Lärmkennziffern (LKZ), die Gebietsnutzung und die Effizienz einfließen (detailliert kann dies im Textteil des Lärmaktionsplanentwurfes nachgelesen werden).

Die Einzelbewertungen der 3 Kriterien wurden pro Straßenabschnitt zu einer Gesamtbewertung aufaddiert. Anhand der Bewertung der einzelnen Maßnahmen ergab sich nachfolgende Rangfolge.
 

Maßnahmenkatalog

Rang-folge Nr. Straße Abschnitt Maßnahme Kosten in Euro
1 42a Schillerstraße Steigerstraße - Arnstädter Straße Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts 2.250
2 50 Thälmannstraße Güterbahnhof - Leipziger Platz Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts 2.000
3a 4a Arnstädter Straße Schillerstraße - Friedrich-List-Straße Austausch Pflaster gegen lärmoptimierten Asphalt 157.000
3b 25 Heinrichstraße Gothaer Straße - Binderslebener Landstraße lärmoptimierter Asphalt 299.250
4 50 Thälmannstraße Güterbahnhof - Leipziger Platz lärmoptimierter Asphalt 168.000
5 34b Leipziger Straße Altonaer Straße - Bremer Straße Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts 960
6a 12b Clara-Zetkin-Straße Holbeinstraße - Häßlerstraße Reduzierung auf 2 Fahrstreifen inklusive Deckenerneuerung 11,4 Mio.
6b 34a Leipziger Straße Liebknechtstraße - Altonaer Straße Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts 12.400
7a 12a Clara-Zetkin-Straße Weimarische Straße - Holbeinstraße Reduzierung auf 2 Fahrstreifen inklusive Deckenerneuerung 7,6 Mio.
7b 16a Erfurter Landstraße Sportplatz - Mittelhäuser Chaussee Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts 1.250
8a 3 Am Schwemmbach Häßlerstraße - Käthe-Kollwitz-Straße Geschwindigkeitsreduzierung von 60 km/h auf 50 km/h stadteinwärts 501.250
8b 16b Erfurter Landstraße Mittelhäuser Chaussee - Karlsplatz Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts 2.250
8c 34d Leipziger Straße Greifswalder Straße - Am Alten Nordhäuser Bahnhof Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts 4.800
9a 3 Am Schwemmbach Häßlerstraße - Käthe-Kollwitz-Straße Geschwindigkeitsreduzierung von 60 km/h auf 50 km/h stadteinwärts nachts 501.250
9b 32b Kranichfelder Straße Blücherstraße - Am Wiesenhügel Austausch Betonplatten gegen  lärmoptimierten Asphalt 588.000
10a 16a Erfurter Landstraße Sportplatz - Mittelhäuser Chaussee lärmoptimierter Asphalt 131.250
10b 27 Ilversgehofener Platz Magdeburger Allee - Mittelhäuser Straße

Austausch Pflaster gegen lärmoptimierten Asphalt

47.250
11 16b Erfurter Landstraße Mittelhäuser Chaussee - Karlsplatz lärmoptimierter Asphalt 118.125
12 31 Kersplebener Chaussee Gartenstraße - Zum Kornfeld lärmoptimierter Asphalt 86.625
13 23 Hannoversche Straße Anschlussstelle Erfurt - Demminer Straße Lärmschutzwand Ostseite 210.000
14 38 Martin-Andersen-Nexö-Straße Arnstädter Straße - Arndtstraße komplexer Straßenumbau 6,5 Mio.

 

Lärmaktionsplan Stufe 4 – Veröffentlichung der Lärmkartierung

Die Umgebungslärmrichtlinie, die durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47 a-f BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt wurde, umfasst die Ermittlung von Straßenverkehrslärm anhand von Lärmkarten sowie die Aufstellung von Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit. Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Für die 4. Stufe wurde ein Jahr zusätzlich gewährt.

Nach der Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes der 3. Stufe im Oktober 2020 wird der Lärmaktionsplan der 4. Stufe 2023/2024 fortgeschrieben. Dafür wurden vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erneut Daten für die Erstellung der Lärmkarten für alle Straßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (ca. 8.000 Fahrzeuge täglich) aufbereitet und am 01.12.2022 an die Stadt Erfurt übermittelt.

Gesetzlicher Auftrag/Zuständigkeiten

Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm”, kurz Umgebungslärmrichtlinie, hat zum Ziel die schädlichen Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Hiermit wurde der erste Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt getan.

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24.06.2005, BGB1.I S. 1794, wurde die Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht eingeführt und ist somit in §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verankert. Die vorgegebenen einheitlichen europäischen Standards zur Lärmkartierung sind in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) geregelt.

Zuständigkeiten

In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) für die Berechnung der Verkehrsdaten auf Grundlage der von der Stadtverwaltung Erfurt übermittelten Verkehrszählung zuständig.

Die Stadtverwaltung Erfurt übernimmt die Erstellung der Lärmkarten und die Lärmaktionsplanung.

Lärmkartierung für den Straßenverkehr 2022 – Lärmaktionsplan Stufe 4

Karte: Lärmkarten 4. Stufe Karte: © Stadtverwaltung Erfurt

Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr

Lärmwerte in den Lärmkarten:

LDEN – Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (Zeitbereich: 24 Stunden)

LNight – Nacht-Lärmindex (Zeitbereich: 8 Stunden, von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)

Karte: Lärmkarten 4. Stufe Karte: © Stadtverwaltung Erfurt

Allgemeine Informationen

Die Daten für die Erstellung der Lärmkarten für alle Straßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (ca. 8.000 Fahrzeuge täglich) wurden vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet und am 01.12.2022 an die Stadt Erfurt übermittelt.

In den Lärmkarten ist der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN), der über 24 Stunden gemittelt wird sowie der Nacht-Lärmindex (LNight), welcher für den Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr berechnet wird, dargestellt. Die Pegel sind Jahresmittelwerte und wurden mit einer europaweit harmonisierten Berechnungsmethode ermittelt.

Die Pegel sind in 5 dB(A)-Schritte eingeteilt und auf den Karten gemäß DIN 45682 „Akustik - Thematische Karten im Bereich des Schallimmissionsschutzes“ farbig dargestellt.

Ergänzend zu den Lärmkarten sind die 65 untersuchten Straßen bzw. 185 Straßenabschnitte – samt der ermittelten Werte der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) und der prozentualen Lkw-Anteile – veröffentlicht.

Zur Information sind 17 weitere gezählte Straßen bzw. 21 Straßenabschnitte einsehbar, welche sich allerdings unterhalb der 8.000 Kfz/Tag befinden und somit nicht Teil des Lärmaktionsplanes sein werden.

Abschließend sind die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz übermittelte Lärmstatistik für Erfurt sowie die bereits umgesetzten Maßnahmen des Lärmaktionsplanes der 3. Stufe einsehbar.

 

Lärmstatistik der Landeshauptstadt Erfurt im Rahmen der Lärmkartierung des Lärmaktionsplanes der Stufe 4

Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN)

Pegelbereich in dB(A) Belastete Einwohnerinnen und Einwohner
55 < LDEN <= 60 15.691
60 < LDEN <= 65 10.833
65 < LDEN <= 70 12.156
70 < LDEN <= 75 4.781
LDEN > 75 34

Tabelle 1: Anzahl der von Umgebungslärm (Straßenverkehrslärm) in ihren Wohnungen belasteten Menschen (gemäß VBEB)

Nacht-Lärmindex (LNight)

Pegelbereich in dB(A) Belastete Einwohnerinnen und Einwohner
50 < LNight <= 55 12.135
55 < LNight <= 60 11.588
60 < LNight <= 65 4.384
65 < LNight <= 70 36
LNight > 70 0

Tabelle 2: Anzahl der von Umgebungslärm (Straßenverkehrslärm) in ihren Wohnungen belasteten Menschen (gemäß VBEB)

 

Auslösewerte

LDEN = 65 dB(A)

LNight = 55 dB(A)

Die Auslösewerte dienen als Schwellenwert im Zusammenhang mit der Lärmkartierung bzw. der Lärmaktionsplanung. Für Gebäude, an denen mindestens einer der Auslösewerte überschritten wird, sind Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplanes zu untersuchen.

Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN)

Auslösewert Belastete Einwohnerinnen und Einwohner
LDEN = 65 dB(A) 16.971

Nacht-Lärmindex (LNight)

Auslösewert Belastete Einwohnerinnen und Einwohner
LNight = 55 dB(A) 16.008

Tag-Abend-Nacht-Lärmindex

LDEN in dB(A) Wohnungen LDEN in dB(A) Schulen

Krankenhäuser

55-59 8.258 > 55 19 2
60-64 5.702  
65-69 6.398 > 65 3 1
70-74 2.516    
> 75 18 > 75 - -

Tabelle 3: Lärmbelastete Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser im Zeitraum LDEN

Nacht-Lärmindex

LNight in dB(A) Wohnungen Schulen1

Krankenhäuser

50-54 6.387 - 1
55-59 6.099 - -
60-64 2.307 - -
> 65 19 - -

1 Zeitbereich wegen fehlender Nachtnutzung nicht relevant

Tabelle 4: Lärmbelastete Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser im Zeitraum LNight

Geschätzte Zahl der Fälle

Starker Belästigung Starker Schlafstörung Ischämischer Herzkrankheiten
8.225 1.873 17

Tabelle 5: geschätzte Zahl der Fälle starker Belästigung, starker Schlafstörungen sowie ischämischer Herzkrankheiten 

 

Lärmkennziffern

Eine zweckmäßige Kenngröße zur Bewertung der Lärmsituation und Betroffenheit sind die Lärmkennziffer (LKZ), die Lärmbelastungen (Mittelungspegel) und betroffene Einwohnerinnen und Einwohner in einer Zahl zusammenführt. Da die Lärmwerte und die Einwohnerzahlen von Haus zu Haus differieren, werden die Lärmkennziffern für jedes Haus separat ermittelt.

Eine Lärmkennziffer berechnet sich aus der Höhe der Überschreitung des Auslösewertes multipliziert mit der gemeldeten Einwohneranzahl.

Lärmkennziffer (für jedes Haus) = (Pegel – Auslösewert) * Einwohner

Bei den Lärmkennziffern für die einzelnen Straßenzüge handelt es sich um die Summen aller hausbezogenen Lärmkennziffern des jeweiligen Straßenabschnittes.

Lärmkennziffer (Straße) =   Σ Lärmkennziffern (Häuser)

Je höher die Lärmkennziffern sind, desto höher die Lärmbelastungen und/oder Betroffenheiten. Hohe Lärmkennziffern treten dort auf, wo hohe Einwohnerdichten und hohe Lärmpegel zusammentreffen. Bei Pegeln unterhalb der Auslösewerte beträgt die Lärmkennziffer Null. Aufgrund der unterschiedlichen Auslösewerte für den 24 h-Zeitbereich (LDEN) und die Nacht (LNight) werden die Lärmkennziffern getrennt für die Zeitbereiche ermittelt.

Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Für die Einschätzung des Umfanges der Lärmbelastungen/Betroffenheiten im gesamten Stadtgebiet wird die Summe der Lärmkennziffern aller Straßenabschnitte gebildet. 

Eine Auflistung jeder Lärmkennziffer der jeweiligen untersuchten Straße ist im Textteil des Lärmaktionsplanentwurfes in Tabelle 9 zu finden.

Lärmaktionsplan – Stufe 3

Entwurf des Lärmaktionsplanes zu den Hauptverkehrsstraßen – Stufe 3

Der Lärmaktionsplan – Stufe 3 – gibt Anregungen zur Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung neuer Lärmminderungsmaßnahmen, gemäß § 47 (3) Bundesimmissionsschutzgesetz.

Hierzu wurden erstmalig auch Videoclips entwickelt, die nähere Informationen über die Verfahren und Ergebnisse bereit stellen. Die Videoclips bilden ein wichtiges Instrument im Rahmen der Bürgerbeteiligung, da eine Informationsveranstaltung während der Corona-Pandemie nicht erfolgen kann.

Umgesetzte und geplante Lärmminderungsmaßnahmen

Im Rahmen der Stufe 3 sind im Benehmen mit den jeweiligen Planungsträgern konkrete Maßnahmen in den Maßnahmenkatalog des Lärmaktionsplanes aufgenommen worden und teilweise bereits realisiert.

Ort Maßnahme Umsetzung
Übersicht Lärmminderungs-Maßnahmen
Stauffenbergallee –
Fritz-Büchner-Straße bis Schlachthofstraße
Geschwindigkeitsreduzierung auf
50 km/h
August 2013
Bunsenstraße –
Stotternheimer Straße bis Schwerborner Straße
Geschwindigkeitsreduzierung auf
50 km/h (nachts)
Juni 2014
Nordhäuser Straße –
Warschauer Straße bis Straße der Nationen
Geschwindigkeitsreduzierung auf
50 km/h
Juni 2014
Dalbergsweg –
Theaterstraße bis Juri-Gagarin-Ring
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h
August 2015
Walkmühlstraße –
Melanchthonstraße bis Theaterstraße
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h
August 2015
Schillerstraße –
Arnstädter Straße bis Löberwallgraben
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h (nachts)
Februar 2016
Kranichfelder Straße –
Am Wiesenhügel bis Am Sibichen
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h
Januar 2017
Eugen-Richter-Straße –
Friedrich-Engels-Straße bis Poeler Weg
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h (nachts)
April 2017
Liebknechtstraße –
Leipziger Platz bis Schlachthofstraße
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h (nachts)
April 2017
Schlüterstraße –
Moritzstraße bis Boyneburgufer
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h (nachts)
April 2017
Hannoversche Straße –
Auffahrt Demminer Straße
Lärmmindernde Straßenoberfläche stadteinwärts August 2017
Clara-Zetkin-Straße –
Holbeinstraße bis Häßlerstraße
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h (nachts)
Juli 2019
Clara-Zetkin-Straße –
Weimarische Straße bis Holbeinstraße
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h (nachts)
Juli 2019
Am Schwemmbach –
Robert-Schumann-Straße bis Käthe-Kollwitz-Straße
Geschwindigkeitsbegrenzung auf
50 km/h (stadtauswärts)
April 2022
Clara-Zetkin-Straße –
Holbeinstraße bis Häßlerstraße
Reduzierung Straßenquerschnitt auf
2 überbreite Fahrstreifen
wird nicht weiterverfolgt, da der Umbau auf 2 Fahrstreifen vorgesehen ist
Clara-Zetkin-Straße –
Weimarische Straße bis Holbeinstraße
Reduzierung Straßenquerschnitt auf
2 überbreite Fahrstreifen
wird nicht weiterverfolgt, da der Umbau auf 2 Fahrstreifen vorgesehen ist
Am Herrenberg –
Am Urbicher Kreuz bis Rudolstädter Straße
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
70 km/h
keine Realisierung der Maßnahme
Kranichfelder Straße –
Blücherstraße bis Am Wiesenhügel
Ersatz Betonplatten durch Asphalt bisher nicht realisiert
Häßlerstraße –
Melchendorfer Straße bis Friedrich-Ebert-Straße
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
30 km/h
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3
Mittelhäuser Straße –
Salinenstraße bis Riethstraße
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
30 km/h (nachts)
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3
Tschaikowskistraße –
Am Stadtpark bis Windthorststraße
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
30 km/h
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3
Juri-Gagarin-Ring –
Trommsdorffstraße bis Meyfartstraße
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
30 km/h (nachts)
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3
Leipziger Straße –
Liebknechtstraße bis Altonaer Straße
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
30 km/h (nachts)
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3
Leipziger Straße –
Altonaer Straße bis Bremer Straße
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
30 km/h (nachts)
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3
Leipziger Straße –
Greifswalder Straße bis Am Alten Nordhäuser Bahnhof
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
30 km/h (nachts)
Umsetzung erfolgt noch im Zuge des Lärmaktionsplanes der Stufe 3

 

Abgelehnte Maßnahmen zur Lärmminderung

Geschwindigkeitsreduzierungen - vor allem nachts - sind ebenso bedeutende Lärmminderungsmaßnahmen, die dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen. Diese Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde. Ein Teil der Maßnahmen wurde seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes abgelehnt. Betroffen sind davon die Lärmaktionspläne der Stufen 1 und 3, deren abgelehnte Maßnahmen in der untenstehenden Tabelle aufgeführt sind. Sollten sich Entscheidungsspielräume der Kommunen ändern, so ist die Einordnung der bisher nicht umgesetzten Maßnahmen erneut zu prüfen.

 

Übersicht der abgelehnten Maßnahmen seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes
Ort Maßnahme Datum der Ablehnung
Heinrichstraße –
Binderslebener Landstraße bis Gothaer Platz
Geschwindigkeitsreduzierung auf
40 km/h
15.03.2010
(LAP-Stufe 1)
Stauffenbergallee –
Schlachthofstraße bis Leipziger Straße
Geschwindigkeitsreduzierung auf
50 km/h
09.09.2010
(LAP-Stufe 1)
Johannesstraße –
Stauffenbergallee bis Juri-Gagarin-Ring
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h (nur Lkw nachts)
09.09.2010
(LAP-Stufe 1)
Martin-Andersen-Nexö-Straße –
Rankestraße bis Arnstädter Straße
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h (nur Lkw nachts und stadteinwärts)
09.09.2010
(LAP-Stufe 1)
Paul-Schäfer-Straße –
Hagansplatz bis Dieselstraße
Geschwindigkeitsreduzierung auf
50 km/h
09.09.2010
(LAP-Stufe 1)
Arnstädter Straße –
Schillerstraße bis Friedrich-List-Straße
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h (nachts)
09.09.2010
(LAP-Stufe 1)
Arnstädter Straße –
Martin-Andersen-Nexö-Straße bis Johann-Sebastian-Bach-Straße
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h
09.09.2010
(LAP-Stufe 1)
Alfred-Hess-Straße –
Straße des Friedens bis Steigerstraße
Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h (nachts)
02.02.2023
(LAP-Stufe 3)
Eugen-Richter-Straße –
Fritz-Büchner-Straße bis Poehler Weg
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
30 km/h (nachts)
02.02.2023
(LAP-Stufe 3)
Johannesstraße –
Juri-Gagarin-Ring bis Stauffenbergallee
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
30 km/h (nachts)
02.02.2023
(LAP-Stufe 3)
Juri-Gagarin-Ring –
Dalbergsweg bis Löberstraße
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
30 km/h (nachts)
02.02.2023
(LAP-Stufe 3)
Käthe-Kollwitz-Straße –
Am Schwemmbach bis Friedrich-Ebert-Straße
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
30 km/h (nachts)
02.02.2023
(LAP-Stufe 3)
Magdeburger Allee –
Stauffenbergallee bis Wendenstraße
Geschwindigkeitsreduzierung auf  
30 km/h (nachts)
02.02.2023
(LAP-Stufe 3)

Lärmkartierung für den Straßenverkehr 2017 - Stufe 3

Karte: Lärmkarten 3. Stufe Karte: © Stadtverwaltung Erfurt

Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr

Lärmwerte in den Lärmkarten

1. L Den – Tag-Abend-Nacht-Lärmindex, 24 Stunden

2. L Night – Nachtlärmindex, 8 Stunden, beginnend
ab 22 Uhr

Die Werte werden in 5 dB(A) Schritten in einer Höhe von 4 m über Grund ausgewiesen.

Karte: Lärmkarte 3. Stufe Karte: © Stadtverwaltung Erfurt

Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurden alle Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.000 Kfz/Tag erfasst. Die Lärmkartierung umfasst 61 Straßen bzw. 123 Straßenabschnitte.

Lärmkartierung für den Straßenverkehr 2012 - Stufe 2

Karte: Lärmkarten 2. Stufe Karte: © Stadtverwaltung Erfurt

Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr

Lärmwerte in den Lärmkarten

1. L Den – Tag-Abend-Nacht-Lärmindex, 24 Stunden

2. L Night – Nachtlärmindex, 8 Stunden, beginnend ab 22 Uhr

Die Werte werden in 5 dB(A) Schritten in einer Höhe von 4 m über Grund ausgewiesen.

Karte: Lärmkarte 2. Stufe Karte: © Stadtverwaltung Erfurt

Im Rahmen der Lärmkartierung der 2. Stufe wurden alle Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.000 Kfz/Tag erfasst. Die Lärmkartierung umfasst 67 Straßen bzw. 123 Straßenabschnitte. Die vom Stadtrat festgelegten Auslösewerte von 70 dB(A) für L DEN und/oder von 60 dB(A) für L Night werden an 23 Straßen- bzw. 35 Straßenabschnitten überschritten.

Lärmbetroffenheit

Grafik: Verteilung der Geräuschwirkungen auf Einwohner nach Pegelklassen in 5-dB(A)-Schritten (Nachtzeitraum L Night) Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Belastungssituation der Einwohner im Einwirkungsbereich der Hauptverkehrsstraßen der Stufe 2 geht aus der beigefügten Darstellung hervor.

Der Zeitbereich LNight umfasst etwa 41.500 Einwohner mit Geräuschwerten > 45 dB(A). In Bezug auf die gesamte Einwohnerzahl der Stadt entspricht dies 20,5 %. Von Lärmbelastungen oberhalb des Auslösewertes in Höhe von 60 dB(A) sind rund 3.800 Einwohner (1,9 %) betroffen.

Lärmkennziffern

Grafik: Lärmkennziffern aller Straßenabschnitte im Stadtgebiet Erfurt Karte Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Zur Bewertung der Lärmsituation und Betroffenheiten werden Lärmkennziffern (LKZ) verwendet, die Lärmbelastungen und betroffene Einwohner in einer Kennzahl zusammenführen. Die Lärmkennziffern berechnen sich aus der Höhe der Überschreitung des Auslösewertes multipliziert mit der gemeldeten Einwohneranzahl und werden für jedes Haus separat ermittelt.

Lärmkennziffer (Haus) = (Pegel – Auslösewert) * Einwohner

Die Summe aller hausbezogener Lärmkennziffern kennzeichnet die Belastungssituation des jeweiligen Straßenabschnittes.

Lärmkennziffer (Straße) = ∑ Lärmkennziffern (Häuser)

Für eine Einschätzung des Umfanges der Lärmbelastungen durch Straßenverkehrslärm im gesamten Stadtgebiet werden die Lärmkennziffern aller Straßenabschnitte addiert.

Erreichter Stand

Grafik: Vergleich Lärmkennziffern im Zeitraum 2006 - 2012 für die kartierten Straßen der Stufe 1 Karte Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Stadt Erfurt befasst sich bereits seit Jahren mit der Problematik der Lärmminderung im Stadtgebiet. Eine der wichtigsten Maßnahmen zur flächendeckenden, innerstädtischen Lärmentlastung war die Fertigstellung des Erfurter Ringes Ende 2006. Auch die Umsetzung von Maßnahmen der Stufe 1 wie beispielsweise der Ersatz des Pflasters durch Asphalt in der Magdeburger Allee haben wesentlich zur Lärmminderung beigetragen. Ausgehend von der Situation vor Schließung des Erfurter Ringes im Jahr 2006 sind demnach die Lärmkennziffern LDEN / LNight um 79 % / 74 % zurückgegangen.

Für alle lärmkartierten Straßen der Stufe 1 konnte durchgängig ein Rückgang der Lärmkennziffern zu verzeichnet werden.

Schutz ruhiger Gebiete

Karte: Ausweisung ruhiger Gebiete im Stadtgebiet Erfurt Karte: © Stadtverwaltung Erfurt

Eine weitere Zielstellung der Lärmaktionsplanung besteht nach § 47 d Abs. 2 BImSchG darin, ruhige Gebiete auszuweisen und diese gegen zunehmenden Lärm zu schützen. Bei der Auswahl von ruhigen Gebieten wurde auf geschützte, weitgehend Natur belassene, großflächig zusammenhängende Freiflächen abgestellt, die für die Erholung genutzt und gegenüber dem Umfeld als ruhig bzw. relativ ruhig empfunden werden. Die ausgewählten ruhigen und relativ ruhigen Gebiete sind in der Karte (siehe Abbildung) dargestellt, zusätzlich wird ein Download als PDF-Dokument angeboten.