Der Lärmaktionsplan Stufe 3 gibt Anregungen zur Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung neuer Lärmminderungsmaßnahmen, gemäß § 47 (3) Bundesimmissionsschutzgesetz. Hierzu wurden erstmalig auch Videoclips entwickelt, die nähere Informationen über die Verfahren und Ergebnisse bereit stellen. Die Videoclips bilden ein wichtiges Instrument im Rahmen der Bürgerbeteiligung, da eine Informationsveranstaltung während der Corona-Pandemie nicht erfolgen kann.