Berufssprachkurse gemäß Aufenthaltsgesetz Paragraf 45a
Inhalt und Ablauf
Basiskurse
In den Berufssprachkursen werden arbeitssuchende oder beschäftigte Migranten und Flüchtlinge mit berufsbezogenen Deutschkenntnissen kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.
An der VHS werden zwei Basiskurse angeboten:
- Sprachniveau B1 auf B2 (400 - 500 Unterrichtseinheiten)
- Sprachniveau B2 auf C1 (400 Unterrichtseinheiten)
Wer kann teilnehmen?
Zugewanderte, EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die
- ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen,
- in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen,
- arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen,
- eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.
Die erforderliche Teilnahmeberechtigung können die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausstellen. Interessierte Personen wenden sich an ihre Beraterin oder ihren Berater.
Es werden ganzjährig und bedarfsgerecht Kurse angeboten. Bitte erfragen Sie konkrete Termine im Fachbereich.