Vorbereitungskurs Abitur an der VHS Erfurt
Dauer, Zeiten und Ort
In den Kursen der Volkshochschule Erfurt werden Sie in zwei Jahren (4 Semester) auf die externe Abiturprüfung vorbereitet. Der Unterricht findet von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 16:30 bis 20:30 Uhr am Heinrich-Mann-Gymnasium statt. Im zweiwöchigem Rhythmus werden an den Freitagen weitere Unterrichtsstunden von 16:30 bis 19:40 Uhr angesetzt.
Heinrich-Mann-Gymnasium
Gustav-Freytag-Straße 65
99096 Erfurt
Fächer und Noten
Vor Schuljahresbeginn haben Sie die Möglichkeit in Auffrischungskursen Ihre bisherigen Kenntnisse zu erneuern und zu festigen. Diese Kurse sind optional und kostenpflichtig.
Während der zwei Schuljahre schreiben Sie ein bis drei Klassenarbeiten pro Fach (die Anzahl der Klassenarbeiten obliegt dem jeweiligen Fachlehrer). Diese dienen zur Prüfungsvorbereitung und zählen nicht in die Zeugnisnote. Auf dem Zeugnis erscheinen ausschließlich die Prüfungsnoten.
Unterrichts-/ Prüfungsfächer sind:
Schriftliche: Deutsch eA, Biologie eA, Geschichte gA, Mathematik gA
Mündliche: Englisch, Geographie, Sozialkunde, Spanisch
Ferien
In den regulären Schulferien findet kein Unterricht statt. In Ausnahmefällen können Ausfallstunden in der Ferienzeit nachgeholt werden. Die Festlegung trifft der jeweilige Fachlehrer.
Vom Schulamt Mittelthüringen wird zur externen Abiturprüfung zugelassen, wer
- im Kalendermonat des Prüfungsbeginns das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung seinen Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Thüringen hat,
- im laufenden Schuljahr nicht Schüler einer staatlichen Schule der Schularten Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Kolleg oder der Schulform berufliches Gymnasium oder einer entsprechenden staatlich anerkannten Ersatzschule gewesen ist
- nicht schon den zweimaligen Versuch unternommen hat, die allgemeine Hochschulreife abzulegen
Die Gebühr wird pro Semester gezahlt und beträgt 739,20 €. Sie erhalten eine Ermäßigung, wenn Sie im Besitz des Sozialausweises der Stadt Erfurt sind. Die Gebühr reduziert sich in diesem Fall auf 308,00 € pro Semester. Der Sozialausweis ist als Nachweis zusammen mit der Anmeldung vorzulegen.
An- und Abmeldung
Vor jeder Anmeldung ist ein Termin mit der zuständigen Fachbereichsleiterin zu vereinbaren. In einem gemeinsamen Gespräch werden die Zugangsvoraus-setzungen geprüft und individuelle Rahmenbedingungen besprochen. Bitte bringen Sie zu diesem Termin die nachfolgenden Unterlagen mit:
- tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild
- Realschulzeugnis
- Abschlusszeugnis Ausbildung (falls vorhanden)
Die Anmeldung ist verbindlich und erfolgt persönlich während der Geschäftszeiten, per E-Mail oder über unser Online-Formular (https://www.erfurt.de/od000012). Die Anmeldung zählt ausschließlich für ein Semester. Bitte melden Sie sich zu jedem Semester neu an!
Abmeldungen sind grundsätzlich unter Angabe der Gründe schriftlich einzureichen. Im Falle einer Abmeldung wird Ihnen die Gebühr zurückerstattet. Eine Stornierungsgebühr von 50% sowie die bis dahin gelaufenen Unterrichtsstunden werden Ihnen in Rechnung gestellt (siehe Gebührensatzung VHS Erfurt § 7).
Arten der Zahlung
Mit der verbindlichen Anmeldung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der im Bescheid festgelegten Frist zu überweisen.
Ratenzahlung
Die Möglichkeit der Ratenzahlung besteht. Der Ratenzahlungsantrag ist formlos bei der Stadtkasse unter stadtkasse@erfurt.de oder über folgenden Link www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/buergerservice/form/21/21_003_16internet.pdf zu stellen.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Externenprüfung erfolgt beim Schulamt Mittelthüringen bis zum 1. Februar des Prüfungsjahres. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie über die Volkshochschule. Bis zum 14. Januar leiten wir den vollständig ausgefüllten Antrag inklusive der Anlagen gerne für Sie weiter. Nach Ablauf der genannten Frist müssen die Unterlagen eigenständig beim Schulamt Mittelthüringen eingereicht werden.
Einsichtnahme
Nach Abschluss aller Prüfungen können die Prüfungsarbeiten eingesehen werden. Die Anfrage ist direkt an die prüfende Schule zu richten.
Wiederholung
In den schriftlichen Prüfungsfächern ist eine zusätzliche mündliche Prüfung möglich. Dafür muss, nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung, so schnell wie möglich der Prüfungsvorsitzende informiert werden.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat oder für wen die Prüfung als nicht bestanden gilt oder für nicht bestanden erklärt worden ist, kann die Prüfung nach Ablauf eines Jahres wiederholen. Eine zweite Wiederholung ist nicht zulässig. § 107 Abs. 4 gilt entsprechend.
Prüfungsvorbereitung
Die zentralen Prüfungsaufgaben und Lösungen vorheriger Jahrgänge finden Sie für alle Fächer in den Übungsbüchern des Stark Verlags.