Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein in einem Urnenwahllokal zu wählen, können sie an der Wahl per Brief teilnehmen.

Briefwahl zur Bundestagswahl

Das Briefwahlbüro zu der voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindenden Bundestagswahl öffnet voraussichtlich am 3. Februar 2025 für den Publikumsverkehr.

Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 3. Februar 2025 versendet.

Briefwahlunterlagen können Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen, welche Ihnen voraussichtlich ab dem 16. Januar 2025 bis spätestens zum 2. Februar 2025 zugesendet wird oder über den Online-Briefwahlantrag, dieser wird voraussichtlich ab dem 13. Januar 2025 bis zum 21. Februar 2025 09:00 Uhr online verfügbar sein.

Der zurückgesendete Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift eingegangen sein.

Sie können den Wahlbrief im Rathaus, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, oder im Briefwahlbüro, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt abgeben.

Weitere Informationen:

Erreichbarkeit des Briefwahlbüros

workTel. +49 361 655-1990+49 361 655-1990
work
Warsbergstraße 3
99092 Erfurt

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

voraussichtliche Öffnungszeiten Briefwahlbüro ab dem 03.02.2025

Wochentag Zeit
Montag 9:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 13:00 Uhr

Freitag, 21.02.2025 9:00 - 15:00 Uhr

Fragen zur Briefwahl

Wer kann per Briefwahl wählen?

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht unter bestimmten Voraussetzungen durch Briefwahl ausüben. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Der entsprechende Antrag für die Briefwahl ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl abgedruckt. Diese wird den Wahlberechtigten voraussichtlich ab dem 16.01.2025 bis spätestens zum 02.02.2025 zugestellt.

Wer einen Wahlschein besitzt, kann am Wahltag auch in einem beliebigen Urnenwahllokal des Wahlkreises (Wahlkreis 192 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II) wählen.

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahlunterlagen gestellt?

  1. Ab dem 13.01.2025 besteht die Möglichkeit, die Erteilung eines Wahlscheines und die Zusendung der Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Nachdem Sie das Antragsformular ausgefüllt und am Rechner abgeschickt haben, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 03.02.2025 zugesandt.
  2. Nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die voraussichtlich ab dem 16.01.2025 zugestellt wird und spätestens am 02.02.2025 bei Ihnen eingeht (sofern Sie wahlberechtigt sind), können Sie den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und Zusendung der Briefwahlunterlagen stellen. Den Antrag senden Sie bitte in einem ausreichend frankierten Briefumschlag (unzureichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen) an die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Stelle. Dann bekommen Sie die Briefwahlunterlagen zugeschickt.
  3. Mit dem ausgefüllten Antrag können Sie ab dem 03.02.2025 auch direkt im Briefwahlbüro der Stadt Erfurt die Briefwahlunterlagen erhalten und dort sofort wählen.

Wie und wann erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen?

Beantragte Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl werden voraussichtlich ab 03.02.2025 verschickt. Bei der Antragstellung ist dieser Termin für die Angabe Ihres Aufenthaltsortes unbedingt zu berücksichtigen. Steht eine Reise unmittelbar bevor, empfiehlt es sich, das Abreisedatum und die auswärtige Adresse anzugeben, damit sichergestellt werden kann, dass die Unterlagen Sie auch erreichen.

Folgende Unterlagen werden ausgehändigt bzw. übersandt:

  • ein Wahlschein für die Bundestagswahl,
  • ein amtlicher Stimmzettel für die Bundestagswahl,
  • ein Stimmzettelumschlag (Farbe weiß),
  • ein Wahlbriefumschlag (Farbe rot),
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Ist eine Beantragung für Dritte möglich?

Ein Wahlberechtigter kann sich bei der Beantragung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 27 Abs. 3 BWO).

Holen Sie persönlich für einen anderen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen ab, dürfen Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn Sie die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Wahlunterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen (§ 28 Abs. 5 BWO).

Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Eine Stellvertretung ist unzulässig. Diese Regelung dient der Konkretisierung der im Grundgesetz festgeschriebenen Grundsätze der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und freien Wahl (Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz). Auf sie kann weder seitens des Wählers noch der Wahlbehörde verzichtet werden.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers zu kennzeichnet (§ 57 BWO). Bei der Hilfsperson handelt es sich lediglich um eine technische Hilfsleistung bei der Kundgabe des Wählerwillens.

Wann müssen Wahlbriefe abgesendet werden?

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am 23.02.2025 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht. Bitte Postlaufzeit und Zustellung beachten! Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Bei Rücksendung der Briefwahlunterlagen im Zustellgebiet der Deutsche Post AG (innerhalb Deutschlands) bedarf es keiner Frankierung.

Kontakt

Norman Bulenda
workTel. +49 361 655-1490+49 361 655-1490 faxFax +49 361 655-6680
work
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Karte

Weitere Informationen

Sitz:
Stadtverwaltung Erfurt
Rathaus, Zimmer 136

Postanschrift:
99111 Erfurt

workTel. +49 361 655-1497+49 361 655-1497 faxFax +49 361 655-1499
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Fischmarkt 1
99084 Erfurt

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Rathaus, Zimmer 136

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