Bekämpfung der Geflügelpest – Tierseuchenbekämpfung
Aufhebung der Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Erfurt zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 07.01.2021 in der Fassung vom 19.01.2021
Aufhebung der Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Erfurt zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 07.01.2021 in der Fassung vom 19.01.2021
Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1 (BVDV-Verordnung) in der Fassung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I. S. 1483) i. V. m. der Delegierten Verordnung 2020/689 der Kommission
Ein Leitfaden für Eigentümer von Denkmälern und Hausbesitzer sogenannter Ensembles.
Hiermit erlässt die untere Naturschutzbehörde der Stadt Erfurt gemäß § 11 Absatz 2 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) vom 30. Juli 2019 (GVBl. Seite 323) und § 22 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. 1 Seite 2542), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. März 2020 (BGBl. 1 Seite 440) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung.
Wieder Schulbetrieb in sanierter Johannesschule. Vandalismus auf dem Schulhof ist ein Problem
Der Sozialstrukturatlas 2020 bildet auf der Grundlage von Daten, vorrangig aus den Jahren 2017 und 2012, Lebenslagen der Erfurter Bevölkerung in den 53 Erfurter Ortsteilen ab. Er dokumentiert somit den Ist-Zustand und macht zugleich auf Veränderungen in einem Zeitraum von fünf Jahren aufmerksam. Die Kleinräumigkeit auf Ortsteilebene ermöglicht eine differenzierte Betrachtung und zeigt, wie heterogen sich Lebenslagen in der Landeshauptstadt verteilen und entwickeln.
Nach Prüfung erlässt Stadtverwaltung Erfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA), folgende ab dem 11.07.2020 gültige Allgemeinverfügung.
Im Bedarfsplan Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2020 bis 31.Juli 2021 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKitaG (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 02.07.2020 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0809/20)
Das Coronavirus ist für ältere Menschen und für Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährlich. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an. Wenn Alter und eine schon bestehende Grunderkrankung zusammenkommen, ist die Gefährdung besonders hoch. Das Gesundheitsamt hat daher wichtige Informationen für die älteren Erfurter Bürgerinnen und Bürger in dieser Broschüre zusammengetragen.