Informationen zu Großveranstaltungen in der Arena Erfurt, dem Steigerwaldstadion

23.08.2019 00:00

Bei Großveranstaltungen mit mehr als 10.000 Besuchern greift das Anwohnerschutzkonzept. Dieses sieht die Einrichtung von vier Schutzzonen für Anwohner in den Wohngebieten rund um die Arena vor. Damit sollen die Bewohner vor einer Belastung durch den zu erwartenden Verkehr geschützt werden. Die Sperr- und Begrenzungsmaßnahmen werden zum konkreten Veranstaltungstag gesondert mit Beginn ausgewiesen und dauern bis zum Ende der Veranstaltung.

Für Besucher: Park- und Anreisemöglichkeiten

An Veranstaltungstagen stehen in dem Gebiet keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung, die Wohngebiete rund um die Arena sind ausschließlich für eine Nutzung durch die Anwohner vorgesehen.

Besucher der Veranstaltung werden gebeten, unbedingt die P+R-Parkplätze Zoopark, Urbicher Kreuz, Grubenstraße, Messe und Europaplatz zu nutzen und von dort mit der Stadtbahn anzureisen. Die EVAG verstärkt die entsprechenden Linien, die Eintrittskarten gelten als Fahrticket. Soweit möglich, können innerstädtisch auch die Parkhäuser genutzt werden.

Für Anwohner: Schutzzonen greifen erstmals

Karte: Anwohnerschutzkonzept Zone 4 Karte: © Stadtverwaltung Erfurt

Grundsätzlich werden die Wohngebiete rund um die neue Arena in vier Schutzzonen eingeteilt. Die Zufahrt zu diesen Zonen wird dahin eingeschränkt, dass eine Einfahrt nur durch Bewohner über ausgewählte Kontrollpunkte möglich ist. Alle anderen Zufahrtsstraßen werden durch eine Beschilderung gesperrt und dienen nur zur Ausfahrt.

Eine Zufahrt für Bewohner ist jederzeit mittels eines durch den Veranstalter ausgegebenen Nachweises möglich. Für ambulante Pflegedienste, Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes sowie der Polizei ist die Einfahrt jederzeit gewährleistet.

Häufige Fragen

Wer darf im Veranstaltungszeitraum die Zonen befahren?

Die Bereiche können neben den Bewohnern natürlich auch durch Pflege- und Rettungsdienste sowie der Polizei befahren werden.

Wie erhalte ich den zum Befahren notwendigen Berechtigungsschein?

An den einzelnen Zufahrtsmöglichkeiten der Schutzzonen stehen Kontrollkräfte des Veranstalters. Eine Zufahrt für Bewohner ist jederzeit mittels eines durch den Veranstalter ausgegebenen Nachweises möglich. Durch den Veranstalter erfolgt im Vorfeld des Konzertes der Einwurf einer Postwurfsendung in die Briefkästen der betroffenen Haushalte. Die Angabe des amtlichen Kennzeichens auf diesem Formular erfolgt eigenständig durch die Anwohner beziehungsweise Adressaten der Postwurfsendung.

Gegebenenfalls ist die Einfahrt auch möglich, wenn durch den Personalausweis nachgewiesen werden kann, dass man seinen Wohnsitz innerhalb der entsprechenden Zonen hat.

Was kann ich tun, wenn ich als Anwohner keinen Berechtigungsschein erhalten habe?

Sollten Sie Anwohner einer der betreffenden Zonen sein und bis ca. vier Tage vor der Veranstaltung keine entsprechende Postwurfsendung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Arena Erfurt GmbH, Magdeburger Allee 34 in 99086 Erfurt, Telefon 0361 4000.
 

Ist die Kleingartenanlage von der Allgemeinverfügung betroffen?

Die Gartenanlage entlang der Tannenstraße ist wie gewohnt über die Werner-Seelenbinder-Straße erreichbar.

In der Werner-Seelenbinder-Straße sind aus derzeitiger Lage lediglich die Parkplätze ab Mozartallee in Richtung Arnstädter Straße sowie der Parkplatz Thüringenhalle gesperrt. Alle anderen Parkflächen (inklusive der Behindertenstellfläche gegenüber der Thüringenhalle) stehen allen Verkehrsteilnehmern zur Fahrzeugabstellung gemäß der Vorschriften der StVO zur Verfügung.

Hat die Regelung Auswirkungen auf die Parkmöglichkeiten?

Innerhalb der verschiedenen Schutzzonen kommt es zu keinerlei zusätzlichen Sperrungen oder dem Aufstellen von Haltverbotsschildern.

Es kann entsprechend der Vorschriften der StVO wie gewohnt geparkt werden. Lediglich die Zufahrt in die Schutzzonen ist eingeschränkt. Befahren werden können die Bereiche durch Bewohner sowie Pflege- und Rettungsdienste.

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