Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt über verkehrliche Regelungen im Umfeld der Multifunktionsarena am 30. August 2019
Aufgrund der §§ 29,44 und 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird für die den Bereich der Multifunktionsarena angrenzenden Wohngebiete folgendes verfügt: