Pressemitteilung: 23.01.2025 14:49
Kategorie: Bürgerservice, Stadtrecht, Verwaltung
Der Bürgermeister gratuliert zum 100. Geburtstag, eine Partei schickt das Wahlprogramm an Menschen einer Altersgruppe oder man findet seine Anschrift ungefragt in einem Adressbuch wieder: In solchen Situationen stellen sich Bürgerinnen und Bürger die Frage, wer ihre Daten übermittelt hat und ob das alles gesetzeskonform ist. Antwort gibt hier ein Blick ins Bundesmeldegesetz (BMG). Das erlaubt nämlich der Meldebehörde, Daten über in Erfurt gemeldete Einwohner an Dritte zu übermitteln. Wer das nicht möchte, hat die Möglichkeit, gegen die genannten Datenübermittlungen Widerspruch einzulegen.
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