Temporäre Halteverbote zur Straßenreinigung

26.02.2025 12:52

Seit Anfang März erfolgt wieder eine maschinelle Reinigung ausgewählter öffentlicher Straßen. Wie schon in den vergangenen Jahren werden deshalb in verschiedenen Straßenzügen temporäre Halteverbote aufgestellt.

Dadurch soll eine gründliche Fahrbahnreinigung, vor allem in den Rinnbereichen, ermöglicht werden. Die Reinigungsarbeiten führt die SWE Stadtwirtschaft GmbH in Ergänzung zur üblichen manuellen Nachreinigung durch. Auftraggeber ist das Tiefbau- und Verkehrsamt.

Damit das gewünschte Reinigungsergebnis eintritt, ist es erforderlich, dass die temporären Halteverbote eingehalten werden. Das erleichtert nicht nur den Stadtwerke-Mitarbeitern die Arbeit, sondern vermeidet auch unnötigen Ärger. Um sich rechtzeitig über einen Ausweichparkplatz Gedanken zu machen, wurde eine Übersicht der betroffenen Straßen mit entsprechenden Reinigungsterminen erstellt unter www.erfurt.de/ef121539. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich gegebenenfalls durch Bauarbeiten, Veranstaltungen oder besondere Witterungslagen vereinzelt Termine verschieben oder ganz entfallen.

Das Tiefbau- und Verkehrsamt hat sich bemüht, die erforderlichen Eingriffe auf den ruhenden Verkehr in den betroffenen Straßenabschnitten so gering wie möglich zu halten. Darf beispielsweise an beiden Straßenseiten geparkt werden, gilt das temporäre Halteverbot jeweils nur für eine Straßenseite.

Darüber hinaus erfolgt in ausgewählten Straßen die Anordnung von dauerhaften Halteverboten mit zeitlicher Begrenzung zum Zwecke der Reinigung.

Alle Verkehrsteilnehmer werden eindringlich gebeten, an den angegebenen Tagen und den dazu gehörenden Zeiten die verkehrsrechtlichen Anordnungen zu befolgen und ihre Fahrzeuge nicht in den durch Halteverbote gekennzeichneten Straßenabschnitten abzustellen. Bei Nichteinhaltung der Halteverbote droht den widerrechtlich Parkenden die Ahndung der Verkehrsverstöße.

Die öffentliche Straßenreinigung ist ein wichtiger Bestandteil zur Förderung des öffentlichen Wohls, erhöht die Lebensqualität und steigert das Wohlbefinden aller. Die Straßenreinigungssatzung regelt, welche Abschnitte und Teile der öffentlichen Straßen durch die Stadtverwaltung, in welcher Häufigkeit gegen Gebühr gereinigt werden und wo die Anlieger ihren Reinigungspflichten eigenständig nachkommen müssen.