Bewerbungen als ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Weimar noch bis 4. April möglich
Unterlagen können bei der Stadtverwaltung abgefordert werden
Die Verwaltungsgerichte entscheiden grundsätzlich alle Streitigkeiten aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts, soweit diese nicht durch Bundesgesetz ausdrücklich anderen Gerichten zugewiesen sind.
Zwingende Voraussetzung für die Arbeit als ehrenamtlicher Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus sollen die Bewerber das 25. Lebensjahr vollendet haben. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind von dieser Tätigkeit ausgeschlossen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung und auch zu den Gründen, die es nicht erlauben als ehrenamtlicher Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig zu sein, sind im Amtsblatt Nr. 5 vom 8. März 2025 sowie im Internet unter www.erfurt.de/ef110967 zu finden.
Die schriftliche oder telefonische Abforderung der Unterlagen ist möglich bei der:
Stadtverwaltung Erfurt
Amt für Informationstechnik und Statistik
Abt. Statistik und Wahlen
99111 Erfurt
Tel.: 0361 655-1497
E-Mail: wahlbehoerde@erfurt.de
Die Rücksendung der Unterlagen per Post erfolgt ebenfalls an diese Anschrift.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 4. April 2025.