Informationen zur Kommunalwahl am Sonntag

22.05.2024 16:20

Am 26. Mai wird in Erfurt gewählt: 170.189 Menschen ab 16 Jahren sind aufgerufen, ihren Oberbürgermeister bzw. ihre Oberbürgermeisterin und den Stadtrat zu wählen. In 41 Ortsteilen sind zusätzlich noch die Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte zu bestimmen. 150 Stimmbezirke öffnen dafür von 8 bis 18 Uhr ihre Türen. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte für Wählerinnen und Wähler in Ergänzung zur Wahlbekanntmachung im Amtsblatt vom 4. Mai 2024 erläutert.

Wahlbenachrichtigung und Wahllokale

ausgeschüttete Wahlurne
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Was muss ich zur Wahl mitnehmen?

Die Wählenden haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Unionsbürger bringen einen gültigen Identitätsausweis mit.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl und die Ortsteilbürgermeisterwahl müssen aufbewahrt werden, da sie noch für eine eventuelle Stichwahl notwendig sind. Ansonsten soll die Wahlbenachrichtigung bei der ggf. stattfindenden Stichwahl abgegeben werden.

Wo ist mein Wahllokal?

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 15. April bis 5. Mai 2024 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem Wahlberechtigte zu wählen haben.

Das eigene Wahllokal kann auch im Wahllokalfinder unter www.erfurt.de/ef127434 ausfindig gemacht werden. Zusätzlich wurden alle Wahllokale im Amtsblatt vom 22. Mai 2024 veröffentlicht.

Wer sich nach dem 12. April 2024 innerhalb von Erfurt umgemeldet hat, wählt in dem Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis er vor dem Umzug eingetragen wurde.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Was, wenn ich keine Wahlberechtigung habe?

Wurde die Wahlbenachrichtigung verlegt oder ist diese nicht zugegangen, können Wahlberechtigte trotzdem am Wahltag in ihrem Wahllokal wählen gehen. Benötigt wird hierzu der amtliche Personalausweis oder Reisepass.

Stimmabgabe

Wie gebe ich meine Stimme ab?

Oberbürgermeisterwahl

Bei der Wahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin sind sechs Wahlvorschläge zugelassen worden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Man vergibt seine Stimme, in dem man auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnet.

Stadtratswahl

Bei der Wahl der Stadtratsmitglieder sind neun Wahlvorschläge zugelassen worden. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese werden so abgegeben, dass auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber kennzeichnet werden, denen man die Stimme geben will. Die Wählerin oder der Wähler kann einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. Man kann seine Stimmen auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben. Gibt man weniger als drei Stimmen ab oder streicht Bewerber, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe nicht berührt. Die drei Stimmen können auch dadurch vergeben werden, dass man einen Wahlvorschlag kennzeichnet – dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme. Kennzeichnen Wählende einen Wahlvorschlag und vergeben gleichzeitig innerhalb des Wahlvorschlags höchstens drei Stimmen an einzelne Bewerber, so haben die auf die Bewerber abgegebenen Stimmen Vorrang vor der Kennzeichnung des Wahlvorschlags. Nur gegebenenfalls verbleibende Stimmen entfallen auf die Bewerber des Wahlvorschlags in der Reihenfolge ihrer Benennung mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern. Die Hinweise auf dem Stimmzettel sind zu beachten.

Ortsteilbürgermeisterwahl

Für die Ortsteilbürgermeisterwahlen in den Ortsteilen Dittelstedt, Frienstedt, Gispersleben, Melchendorf, Salomonsborn und Stotternheim sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme und vergibt diese dadurch, dass sie oder er auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnet.

Für die Ortsteilbürgermeisterwahlen in den Ortsteilen Alach, Azmannsdorf, Berliner Platz, Bindersleben, Bischleben-Stedten, Büßleben, Egstedt, Ermstedt, Herrenberg, Hochheim, Hochstedt, Johannesplatz, Kerspleben, Kühnhausen, Linderbach, Marbach, Mittelhausen, Möbisburg-Rhoda, Molsdorf, Moskauer Platz, Niedernissa, Rieth, Rohda (Haarberg), Roter Berg, Schmira, Sulzer Siedlung, Tiefthal, Urbich, Vieselbach, Waltersleben, Wiesenhügel und Windischholzhausen ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme und vergibt diese Stimme entweder durch die Kennzeichnung des auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlags oder Eintragung einer wählbaren Person mit Nachnamen, Vornamen, Beruf und Anschrift auf dem Stimmzettel.

Für die Ortsteilbürgermeisterwahlen in den Ortsteilen Gottstedt, Schwerborn und Töttelstädt ist kein Wahlvorschlag eingereicht worden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Diese vergibt man dadurch, dass man auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen, Beruf und Anschrift einträgt.

Ortschaftsratswahl

Bei der Ortsteilratsmitgliederwahl haben Wählende so viele Stimmen wie Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind, es sei denn, dass die Anzahl der Bewerber geringer ist. In diesem Fall verringert sich die Anzahl der Stimmen entsprechend.

Die Stimmabgabe erfolgt so, dass man auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber kennzeichnet, denen man seine Stimme geben will. Die Wählenden können einem Bewerber jeweils eine Stimme geben. Gibt man weniger als die möglichen Stimmen ab oder streicht Bewerber, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe nicht berührt.

Nähere Informationen zum Ablauf der Wahlhandlung können der Wahlbekanntmachung, die im Amtsblatt vom 04.05.2024 veröffentlicht wurde, entnommen werden..

Briefwahl

Wie wähle ich per Briefwahl?

Wählerinnen und Wähler erhalten bei Beantragung der Briefwahlunterlagen einen Wahlbriefumschlag, einen Stimmzettelumschlag, den Wahlschein mit der Versicherung an Eides statt, einen Stimmzettel für die jeweilige Wahl sowie ein Hinweisblatt mit Infomaterial zur Briefwahl.

Zuerst muss der für die jeweilige Wahl erhaltene Stimmzettel persönlich und unbeobachtet gekennzeichnet, in den gelben Stimmzettelumschlag gelegt und dieser verschlossen werden. Anschließend muss man die in der unteren Hälfte des Wahlscheines vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unterschreiben und diese gemeinsam mit dem verschlossenen gelben Stimmzettelumschlag in den grünen Wahlbriefumschlag legen. Dann wird der grüne Wahlbriefumschlag verschlossen.

Wo gebe ich meine Briefwahlunterlagen ab?

Wähler, die einen Wahlschein haben, können nur durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Der Wahlbrief muss spätestens am 26. Mai 2024 bis 18:00 Uhr im Rathaus, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt oder im Briefwahlbüro, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt eingehen.