Ab Donnerstag keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Raum
Der Wegfall gilt für öffentliche Straßen, Plätze und Wege. Lediglich im Bereich von Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie in Unterführungen und auf Wochenmärkten muss demnach weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Als weitere Ausnahme hat der Pandemiestab die Krämerbrücke definiert. „Dort geht es so eng zu, da müssen sich die Menschen auch weiterhin vor einer Infektion schützen“, sagte Oberbürgermeister Andreas Bausewein.
Zeitnah sollen an den Zugängen zum touristischen Wahrzeichen Hinweisschilder aufgestellt werden, die auf die Maskenpflicht hinweisen.