Temporäre und dauerhafte Halteverbote zur Straßenreinigung
Die Anzahl der erforderlichen Eingriffe in den ruhenden Verkehr wurde so gering wie möglich gehalten. Wo auf beiden Seiten geparkt wird, werden die temporären Halteverbote jeweils nur für eine Straßenseite festgesetzt.
Wie in den Vorjahren werden in ausgewählten Straßen dauerhafte Halteverbote angeordnet, die das Parken mit zeitlicher Begrenzung zum Zweck der Straßenreinigung untersagen. Voraussichtlich Mitte Mai kommt hier ein Abschnitt der Trommsdorffstraße hinzu.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Halteverbote einzuhalten und ihr Fahrzeug zu den angegebenen Tagen und Zeiten nicht in den gekennzeichneten Straßenabschnitten abzustellen. Nur so kann eine gründliche Reinigung gewährleistet werden. Bei Nichteinhaltung der Halteverbote droht den widerrechtlichen Parkern die Ahndung der Verkehrsverstöße.