Aktuelle Sicherheits- und Hygienevorschriften für die Unterrichtsangebote der Musikschule
Für den Besuch der Unterrichtsangebote gelten folgende aktuelle Sicherheits- und Hygienevorschriften
![Foto: Hygiene- und Sicherheitsvorschriften gelten auch beim Musizieren © Stadtverwaltung Erfurt/Nedeß Gitarre mit Mund-Nasen-Schutz](/mam/ef/leben/bildung_und_wissenschaft/musikschule/aktuelles/fittosize_85_700_350_e9b1282481cbe36876cfceb896b99e68_gitarre_mit_mundschutz.jpg)
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt/Nedeß
- Das Betreten der Schule ist nur Schülern/-innen gestattet, Begleitpersonen haben nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel zur Begleitung von Schülern/-innen mit Behinderungen) Zutritt.
- Schüler dürfen nur frei von Erkältungssymptomen das Schulhaus betreten. Die Musikschule hat das Recht, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen, sofern Erkältungssymptome deutlich erkennbar sind.
- Die Gebäude sind nur einzeln und im gebotenen Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu betreten.
- In den Gebäuden der Musikschule besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Während des Unterrichtes besteht keine Pflicht zum Tragen eines solchen Schutzes, außer beim Unterricht in den Fächern Klavier, Keyboard und Orgel.
- Zum Unterricht sind von allen Schülern/-innen eigene Instrumente mitzubringen (außer Klavier, Keyboard, Orgel, Schlagzeug), im Fach Schlagzeug eigene Sticks.
- Die Flure und Treppen werden wie folgt genutzt:
- rechtsseitig Eingang und Aufgang,
- linksseitig Ausgang und Abgang.
- Die Toiletten sind einzeln zu benutzen.
- Eventuelle Wartezeiten sind außerhalb der Gebäude der Musikschule zu verbringen.