Quarantäne-Pflicht für Italien-Rückkehrer

Foto: © Stadtverwaltung Erfurt
Wie die Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt vom 11. März 2020 regelt, dürfen sich die Rückkehrer nur in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück aufhalten und müssen sich am Montag beim Gesundheitsamt melden. Soziale Kontakte zu anderen – besonders älteren – Menschen sollten unterbleiben.
Die Telefonnummer des Gesundheitsamtes lautet: 0361 655-4290.
Die Quarantänepflicht gilt auch für Länder wie Südkorea und Iran. Näheres steht in der städtischen Allgemeinverfügung.