Dienstleistungskonzession für die weihnachtliche Gestaltung und den Betrieb des Wenigemaktes, keine Ausschreibung nach UVgO

16.04.2025 00:00 – 30.04.2025 24:00

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb einer Dienstleistungskonzession für die weihnachtliche Gestaltung und den Betrieb des Wenigemarktes als Gesamtkonzept für 2025, 2026 mit Option für 2027.

Ausschreibungs-Informationen

1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung
Kulturdirektion, Abteilung Events und Großveranstaltungen
Benediktsplatz 1
99084 Erfurt

2. Verfahrensart

Vergeben wird eine Dienstleistungskonzession. Das bedeutet, der Konzessionsnehmer handelt auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Eine Vergütung wird dem Konzessionsnehmer von dem Konzessionsgeber nicht gezahlt und der Konzessionsgeber erstattet dem Konzessionsnehmer keinerlei Kosten.

Der Schwellenwert für eine europaweite Vergabe ist nicht erreicht. Ein europaweites Interesse an der Konzessionsvergabe besteht nicht.

Das Thüringische Landesvergabegesetz ist auf die Vergabe der Dienstleistungskonzession nicht anwendbar. Ebenso finden die Bestimmungen der UVgO keine Anwendung.

3. Gegenstand der Dienstleistungskonzession

Die Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung (im folgenden Konzessionsgeber), wird an ein Unternehmen das Exklusivrecht für die weihnachtliche Gestaltung und den Betrieb des Wenigemarktes als Gesamtkonzept (im folgenden Wenigemarkt oder Markt) auf eigene Kosten und eigenes Risiko vergeben. Der Wenigemarkt ist einer der zentralen Plätze in der Stadt Erfurt in unmittelbarer Nähe der Krämerbrücke und eines der wichtigsten und authentischen Wahrzeichen der Stadt Erfurt.

Gesucht wird ein Unternehmen, das auf eigene Kosten und eigenes Risiko

3.1 den Wenigemarkt nach den Vorgaben der Unterlagen, die zur Angebotsabgabe für die Dienstleistungskonzession erstellt wurden, gestaltet,

3.2 die für die Durchführung des Marktes notwendigen Stände usw. und Unternehmungen für die kulturellen Aktivitäten sucht und mit diesen Verträge schließt,

3.3 den Markt betreut (zum Beispiel Aufbau, Abbau, Strom- und Wasserversorgung, Toiletten, Sicherheit usw.),

3.4 Durch den Bieter/die Bieterin ist ein in Euro ausgewiesenes, verbindliches Nettoangebot einer gewinnunabhängigen Konzessionsabgabe in Höhe von mindestens 45.000,00 Euro pro Wirtschaftsjahr und etwaige Erhöhungen pro folgende Wirtschafsjahre durch den zukünftigen Konzessionsnehmer zu unterbreiten und zu zahlen.

Weitere Anforderungen sind den Unterlagen für die Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.

Die Tage, an denen die weihnachtlichen Aktivitäten auf dem Wenigemarkt veranstaltet werden dürfen, einschließlich der notwendigen Zeiträume für den Auf- und Abbau, sowie die Öffnungszeiten sind den Unterlagen für die Abgabe eines Angebotes auf die Dienstleistungskonzession zu entnehmen.

Dem zukünftigen Konzessionsnehmer wird die Verpflichtung auferlegt werden,

  • seine Mitarbeiter/innen nach den geltenden Tarifverträgen oder, soweit diese fehlen, nach dem gesetzlichen Mindestlohn bzw. entsprechend den für Leiharbeiter/innen vorgesehenen Vorschriften zu bezahlen und diese Verpflichtung auch seinen Unterauftragnehmern aufzuerlegen.
  • eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 4.000.000,00 Euro und für sonstige Schäden in Höhe von 2.500.000,00 Euro, insgesamt 6,5 Millionen Euro, abzuschließen. Die Versicherungssumme für Personenschäden muss pro Versicherungsjahr wenigstens 1-fach in voller Höhe zur Verfügung stehen und die Versicherungssumme für sonstige Schäden muss außerdem zusätzlich pro Versicherungsjahr 1-fach in voller Höhe zur Verfügung stehen.
  • Arbeitsgemeinschaften und der Einsatz von Unterauftragnehmern sind zugelassen. Die Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.

Der Konzessionsnehmer, seine Mitarbeiter/innen sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

Die notwendigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen sind den Unterlagen für die Abgabe eines Angebotes auf die Dienstleistungskonzession zu entnehmen und vom zukünftigen Konzessionsnehmer gesondert einzuholen und er hat alle Gebühren und Auslagen für diese zu tragen.

4. Laufzeit der Dienstleistungskonzession

Die Dienstleistungskonzession wird befristet auf 2 Jahre geschlossen.

5. Optionen

Der Konzessionsgeber wird die 1-malige Verlängerung der Dienstleistungskonzession um 1 Jahr in dem Konzessionsvertrag vorsehen.

6. Unterlagen für die Abgabe eines Angebotes für die zu vergebende Dienstleis-tungskonzession und Frist zur Abforderung der Unterlagen

Interessierte Unternehmen können die Unterlagen für die Bewerbung um die Dienstleistungskonzession beim Auftraggeber schriftlich abfordern. Die Unterlagen umfassen folgende Bestandteile:

6.1 Bewerbungsbedingungen

6.2 Nachweis für die Eignungsanforderungen

6.3 Zuschlagskriterien

6.4 Dienstleistungskonzessionsvertrag

6.5 Leistungsbeschreibung, einschließlich der entsprechenden Anlagen

6.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, für Dienstleistungskonzession

6.7 Kennzettel.

Die interessierten Unternehmen haben unterschiedliche Konzepte entsprechend der Aufstellung in der Leistungsbeschreibung anzufertigen. Für die Anfertigung der Konzepte zahlt der Konzessionsgeber keine Vergütung.

Näheres regeln die Unterlagen für die Bewerbung um die Dienstleistungskonzession.

Die Unterlagen können bis zum 30.04.2025 beim Konzessionsgeber abgefordert werden.

Die Abforderung kann nur schriftlich bei der o. g. Anschrift erfolgen. Die Unterlagen für die Abgabe eines Angebotes für die Dienstleistungskonzession werden per Post versandt.

7. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot schriftlich einzureichen:

7.1 Bewerbungsbedingungen

7.2 Nachweise für die Eignungsanforderungen

7.3 Dienstleistungskonzessionsvertrag

7.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen

7.5 Finanzierungskonzept, mindestens in Form eines Kosten- und Finanzierungsplanes

7.6 Pläne und Konzepte für die weihnachtliche Gestaltung und den Betrieb des Wenigemarktes als Gesamtkonzept gemäß der Leistungsbeschreibung

7.6.1 Organisationskonzept mit den Bestandteilen Ablaufkonzept, Auf- und Abbaukonzept, einschließlich geplanter Zeiten sowie technische Realisierung, einschließlich Benennung der verantwortlichen Ansprechpartner

7.6.2 Einreichung maßstabsgerechter Stellkonzepte/Pläne im jeweils festgelegten Maßstab mit Maßstabsbalken auf der Grundlage aktueller amtlicher Lagepläne  (siehe beigefügte Anlagen) mit folgenden Inhalten:

7.6.2.1 Alle Stände und sonstige Aufbauten, Bühne bzw. Standorte oder Abläufe kultureller Darbietungen innerhalb des Veranstaltungsbereiches "Wenigemarkt" unter Berücksichtigung der gemäß Lageplan vorgegebenen Flächen

7.6.2.2 Darstellung der Gestaltung der Bereiche zwischen den einzelnen Hütten

7.6.2.3 Darstellung der vermarkteten Flächen mit Beschreibung der Nutzungs- und Angebotsformen

7.6.2.4 Darstellung des geforderten Branchenmix

7.6.2.5 Technischer Plan auf Grundlage des Konzeptes der medientechnischen Ver- und Entsorgung (Strom- und Wasseranschlüsse sowie Einleitepunkte für Abwasser)

7.6.2.6 Darstellung aller benötigten Flucht- und Rettungswege

7.6.2.7 Visualisierte Darstellung des thematisierten Gesamtkonzeptes unter Berücksichtigung der vorgegebenen Nutzung auf der als Anlage 1 beigefügten Karte mit möglichem Bezug auf die umgebende Bebauung, Gestaltungselemente, Ausstattungsgegenstände sowie deren Höhen, Dachformen, Materialitäten und des Farb- und Beleuchtungskonzeptes

7.6.3 Sanitärkonzept (Konzept zur Bereitstellung von ausreichenden Besuchertoiletten im Sinne des § 12 – Toilettenräume der MVStättV und Teilnehmer der Veranstaltung)

7.6.4 Konzept der medientechnischen Versorgung (Strom- und Wasseranschlüsse sowie der Einleitepunkte für Abwasser)

7.6.5 Reinigungs- und Entsorgungskonzept

7.6.6 Grundlegendes Sicherheitskonzept u. a. mit folgenden Bestandteilen:

  • Verantwortlichkeiten (mit Angabe Veranstaltungsleiter und telefonischer Erreichbarkeit während der Betriebszeiten)
  • Veranstaltungsbeschreibung
  • Gefährdungsanalyse
  • Konzept zur sanitätsdienstlichen Absicherung
  • Ordnungsdienstkonzept
  • Evakuierungskonzept
  • Zufahrtsschutzkonzept.

7.6.7 Einreichung eines Beschallungskonzeptes mit folgenden Angaben:

  • Standort für Künstler im Veranstaltungsbereich
  • Bühne ja/nein, wenn ja - an welchem Standort mit Angabe der Ausrichtung
  • Angaben zum Programm (Musik, Tanz, Puppenspiel, Live-Auftritte u. a.)
  • Datum und Zeitdauer der künstlerischen Darstellung
  • Art der eingesetzten Musikanlage
  • Anordnung der Lautsprecher

Für die eingereichten Konzepte (Punkt 7.6) hält sich der Konzessionsgeber vor, Ergänzungen zu fordern.

7.7 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, für die Dienstleistungskonzession

Änderungen an den Unterlagen dürfen nicht vorgenommen werden. Die Unterlagen sind an den dafür gekennzeichneten Stellen im Original zu unterschreiben.

8. Fragen

Fragen zu den Unterlagen für die Abgabe eines Angebotes auf die Dienstleistungskonzession sind schriftlich an den Konzessionsgeber zu richten.

9. Frist und Form für die Einreichung der Angebote für die Dienstleistungskonzessi-on

Angebote sind schriftlich bis zum 17.06.2025 um 12:00 Uhr bei folgender Adresse einzureichen:

Stadtverwaltung Erfurt
Kulturdirektion, Abteilung Events und Großveranstaltungen
Benediktsplatz 1
99084 Erfurt

Die Angebotsabgabe per Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen.

Die schriftlichen Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag übersandt werden.

Der Umschlag ist mit dem Kennzettel, der den Unterlagen für die Abgabe eines Angebotes auf die Dienstleistungskonzession beigefügt ist, zu versehen.

Die Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DS-GVO sind unter http://www.erfurt.de/ef140255 abrufbar.

Die ausführlichen Informationen werden auf Anfrage auch zugesendet.

10. Rechtsmittelbelehrung

Rügen gegen das Verfahren zur Suche eines neuen Konzessionsnehmers können schriftlich gegenüber dem Auftraggeber binnen 14 Tagen geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit

  • Bekanntmachung für Rechtsverletzungen, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind,
  • Angebotsabgabe für Rechtsverletzungen, die aus den übersandten Unterlagen erkennbar sind
  • und im Übrigen mit Kenntnis der Rechtsverletzung des Unternehmens, das ein Angebot abgegeben hat. Der Kenntnis ist gleichgestellt, wenn die Unternehmen die Rechtsverletzung bei der gebotenen Sorgfalt hätten erkennen können.

Die Unternehmen haben mit der Rüge darzulegen, in welchen Punkten sie sich in ihren Rechten verletzt sehen.

Im Übrigen ist der Zivilrechtsweg eröffnet.