Rücknahme der Allgemeinverfügung über verkehrliche Regelungen im Umfeld des Steigerwaldstadions zum Fußballspiel FC Rot-Weiß Erfurt – Carl Zeiss Jena am 23. Februar 2025
Öffentliche Bekanntgabe nach § 41 Absatz 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) vom 21.02.2025
Die „Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt über verkehrliche Regelungen im Umfeld des Steigerwaldstadions zum Fußballspiel FC Rot-Weiß Erfurt – Carl Zeiss Jena am 23. Februar 2025“ vom 01.02.2025 wird zum 21.02.2025 aufgehoben.
Begründung:
Durch die Absage des Fußballspieles entfällt der Grund des Erlasses der Allgemeinverfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Aufhebung der Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landeshauptstadt Erfurt, Tiefbau- und Verkehrsamt, Steinplatz 1, 99085 Erfurt einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Einlegung des Widerspruchs mittels einfacher E-Mail genügt den Anforderungen an die Schriftform hingegen nicht.
Erfurt, den 21.02.2025